Liebe Brautpaare,
liebe Dienstleister,

die aktuelle Situation ist prekär. Der Corona-Virus, auch bekannt als COVID-19, hat die komplette Welt in eine Art Schockstarre geführt. Was aktuell am Wichtigsten ist und was über betriebliche und private Ziele hinausgehen sollte: Bleibt gesund! Und daher rufen wir euch dazu auf:

#stayhome

Bitte leistet den Anweisungen der Ämter folge und verringert so die Ausbreitungsgeschwindigkeit dieses Virus. Nur so können wir dafür sorgen in ein paar Monaten wieder zur gewohnten Tagesordnung überzugehen.

Wir als Unternehmen wurden – wie viele andere Unternehmen auch – sehr hart von COVID-19 und den gesellschaftlichen Auswirkungen getroffen. Unser Hauptgeschäft ist es, Fotoboxen an Brautpaare zu vermieten. Durch eine absolut sinnvolle und zeitlich begrenzte Reglementierung von Versammlungen, finden aktuell und auch in naher Zukunft keine Hochzeiten mehr statt, was zur Folge hat, dass wir keine Fotoboxen mehr vermieten (und viele Bestellungen für die kommenden Monate storniert wurden), dass Buchungen für Hochzeitsfotografen platzen und dass Hochzeitslocations bereits eingebuchte Veranstaltungen nicht ausführen können.

Das ist schlimm und gefährdet Existenzen. Mindestens genauso schlimm ist aber, dass die geplante Hochzeit unter Umständen nicht stattfinden kann. Damit du dich allumfassend informieren kannst, haben wir alle relevanten Informationen für dich zusammengesucht. Zudem updaten wir diesen Artikel mit allen notwendigen Informationen täglich.

Finanzielle Unterstützung für Privathaushalte

Insbesondere Wirtschaftsunternehmen sind von den aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Allerdings hat CoVid-19 auch zur Folge, dass das Auskommen vieler privater Haushalte nicht mehr ausreicht.

Aus diesem Grund hat der Bund einige kurzfristige Hilfsprogramme initiiert, die wir euch nachfolgend kurz vorstellen wollen. Für genauere Informationen wendet euch am besten direkt an das extra dafür eingerichtete Corona-Bürgertelefon eurer Stadt.

Hilfsmaßnahmen für private Haushalte im Überblick

  • Kurzarbeitergeld (Arbeitnehmer, die durch ausbleibende Aufträge durch den Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt werden, erhalten 60 % ihres ehemaligen Netto-Gehaltes. Arbeitnehmer mit Kind sogar 67 %. Den Antrag auf Kurzarbeit stellt der Arbeitgeber)
  • Nebenjob (Über eine Corona-Sonderregelung wurde beschlossen, dass Nebenjobs in systemrelevanten Bereichen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden, insofern kein Gesamteinkommen generiert wird, was das vorherige Nettogehalt übersteigt. Sollte der Nebenjob bereits vor Sonderregelung bestanden haben, wirkt er sich ebenfalls nicht auf das Kurzarbeitergeld aus.)
  • Betreuungsgeld (Sollte es dir nicht möglich sein, Deiner Tätigkeit nachzugehen, weil du für die Betreuung deines Kindes sorgen musst und es keinerlei Ausweichmöglichkeiten gibt, erhältst du auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen einen Verdienstausfall von max. 67 % deines ehemaligen Netto-Gehaltes gezahlt, maximal allerdings 2.016 EUR pro Monat.)
  • Miete & Hypotheken (Solltest du auf Grund der Mindereinnahmen deine Miete oder deine Hypotheken nicht mehr begleichen können, hast du unter bestimmten Umständen Anrecht auf Wohngeld.)
  • Kinderzuschlag (Reicht euer Familieneinkommen nicht für die gesamte Familie, kann auf Grund einer Sonderregelung im Zeitraum 04/2020 bis einschließlich 09/2020 (Stand: 03.04.2020) ein Kindergeldzuschlag von max. 185,00 € pro Kind beantragt werden. )
  • KiTa Gebühren (In einigen Bundesländern (u.a. Sachsen) werden die KiTa Gebühren für den Monat 04/2020 durch die Kindertagesstätten nicht eingezogen.)

Trotz der aktuellen Situation empfehlen wir dir, nicht vorschnell zu handeln und Ruhe zu bewahren. Die Gemeinden & Städte arbeiten auf Hochtouren an Lösungen. Solltest du also einige Versuche mehr brauchen als üblich, um einen Ansprechpartner zu erreichen, dann sieh auf Grund der besonderen Situation darüber hinweg.

Weiterhin empfehlen wir dir, keine dubiosen Konsumkredite aufzunehmen. Die dafür aufgerufenen Zinsen sind meist deutlich über dem Marktzins.

Auswirkungen der Corona Pandemie auf unsere Trauung

In der Regel handelt es sich bei einer Hochzeit bekanntermaßen nicht um eine spontane Entscheidung. Viele Paare fiebern monatelang auf ihren „großen Tag“ hin. Leider hat es Corona jedoch nicht nur geschafft, die komplette Wirtschaft, den Handel und den Tourismus, sondern auch alles rund um das Thema Heiraten auf den Kopf zu stellen.

Denn: viele Paare, die ursprünglich geplant hatten, im März beziehungsweise im April 2020 zu heiraten, haben in den letzten Tagen erfahren, dass ihre Pläne durchkreuzt wurden. Laut offiziellem Beschluss sind Versammlungen mit mehreren Personen ebenso verboten, wie Gottesdienste und Serviceangebote von Restaurants vor Ort. Weiterhin sorgen geschlossene Standesämter dafür, dass in der Regel auch die berühmte „Hochzeit im kleinen Kreis“ nicht zelebriert werden kann.

Lade dir hier unsere Checkliste für Brautpaare herunter, wenn du wissen willst, was du tun musst, wenn deine Hochzeit aufgrund der Corona-Krise verschoben werden muss!

Weiterhin gilt es zu beachten, dass viele Beschlüsse rund um Corona vergleichsweise flexibel festgesetzt wurden. Das bedeutet: nur weil ein Standesamt zum jetzigen Zeitpunkt noch geöffnet ist, bedeutet dies nicht, dass es nicht einige Tage später seine Dienste einstellen könnte. Eine fundierte, verlässliche Planung sieht definitiv anders aus.

Ein weiterer, wichtiger Faktor: Selbst wenn das Brautpaar ein Standesamt gefunden haben sollte, das sich dazu bereit erklärt, eine Trauung im kleinen Kreis vorzunehmen, sind größere Feiern, zum Beispiel in:

  • Restaurants
  • Bars
  • Discotheken
  • Vereinshäusern

aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich. Fest steht: eine Trauung in Zeiten von Corona entspricht in der Regel nicht dem, was sich das verliebte Brautpaar in seinen Vorbereitungen ausgemalt hat. Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, dafür zu sorgen, dass der „schönste Tag des Lebens“ seiner Bezeichnung dennoch gerecht wird?

Was gilt es allgemein zu beachten?

Im ersten Schritt ist es wichtig, herauszufinden, ob es – zumindest theoretisch – noch möglich wäre, seinem Schatz am betreffenden Tag das „Ja Wort“ zu geben. Oder anders: es geht darum, die Frage „Ist eine Trauung bei meinem ausgesuchten Standesamt noch erlaubt oder bereits behördlich verboten?“ zu beantworten.

Hierüber entscheiden in der Regel die betreffenden Gemeinden. Wer sich umfassend informieren möchte, sollte im ersten Schritt die entsprechenden Homepages aufsuchen. Dort finden sich aufgrund der Aktualität des Themas meist alle wichtigen Informationen.

Doch auch falls – trotz der einmaligen Situation – zum jeweiligen Wunschdatum noch standesamtlich geheiratet werden kann, gilt es, immer im Hinterkopf zu behalten, dass sich die entsprechenden Vorgaben vergleichsweise rasch ändern können.

Weiterhin sollte kein Brautpaar davon ausgehen, dass die Trauung exakt so ablaufen wird, wie ursprünglich geplant. Vielmehr müssen häufig Kompromisse eingegangen werden.

Kurz: bei der Antwort auf die Frage „Soll ich den Zeiten von Corona heiraten oder nicht ?“ ist es wichtig, verschiedene Faktoren abzuwägen.

Je nach Gemeinde können auch Überlegungen, wie zum Beispiel:

  • Wie viele Gäste sollen bei der Trauung vor Ort sein?
  • Wie lange soll die Trauung dauern?
  • Soll nach der Trauung noch in einem Restaurant gefeiert werden?
  • Möchte die Braut vorher einen Friseur aufsuchen?

dafür sorgen, dass eine Entscheidung vergleichsweise rasch getroffen werden kann. Unter anderem aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit entscheiden sich viele Paare dazu, ihre Hochzeit zu verschieben.

Dürfen wir heiraten?

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 26.03.2020) wäre es falsch, zu behaupten, dass Hochzeiten in ganz Deutschland während der Corona Krise grundlegend verboten wären. Fest steht jedoch auch, dass standesamtliche Eheschließungen in den meisten Gemeinden des Landes untersagt sind.

Standesämter, die sich noch bereit erklären, Paare zu trauen, knüpfen dies häufig an bestimmte Bedingungen, indem sie beispielsweise die Anzahl der Hochzeitsgäste begrenzen oder vorschreiben, dass jeder Gast Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen muss. Somit soll gewährleistet werden, dass eine etwaige Ansteckung bestmöglich zurückverfolgt werden kann.

Um herauszufinden, ob Hochzeiten in einer Gemeinde noch erlaubt sind, hilft es, sich mit den erlassenen Verordnungen zu befassen. Hier wird genau festgelegt, ob zum Beispiel alle Versammlungen grundsätzlich verboten sind oder ob kleine Feier-Gemeinden gegebenenfalls erlaubt werden.

Dürfen wir groß feiern?

Die Antwort auf diese Frage dürfte dafür sorgen, dass die meisten Paare sich aktuell dazu entschließen, ihre Hochzeitsfeierlichkeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Denn: es ist definitiv nicht erlaubt, große Feiern auszurichten.

Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob die entsprechenden Feierlichkeiten an eine Hochzeit, einen Geburtstag oder ein Firmenjubiläum geknüpft sind.

Fest steht: Zum jetzigen Zeitpunkt stellen größere Menschenansammlungen ein Risiko dar. Daher wurden Restaurants und ähnliche Einrichtungen vor einigen Tagen zur Schließung verpflichtet.

Letztendlich sorgt auch ein deutschlandweites Versammlungsverbot dafür, dass große Hochzeitsfeiern aktuell nicht durchgeführt werden können. Somit ist es beispielsweise nicht möglich, sich alternativ für eine große Party unter freiem Himmel zu entscheiden. Bei etwaigen Verstößen verhängt die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt empfindliche Strafen. Im schlimmsten Fall droht sogar Haft.

Was ist mit den entstandenen Kosten und Anzahlungen?

Auch wenn es sich ein wenig unromantisch anhören mag: selbstverständlich stellen sich verliebte Paare, die gerade dabei sind, ihre Hochzeit zu planen, die Frage, ob ihnen die bereits entstandenen Kosten und Anzahlungen im Falle einer Absage ersetzt werden.

Immerhin kommt hier, je nach Planung und Gästeanzahl, häufig eine größere Summe zusammen. Die gute Nachricht: die meisten Dienstleister zeigen sich extrem kooperativ, wenn es darum geht, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Für die betroffenen Paare gilt es im ersten Schritt einen kühlen Kopf zu bewahren und sich über ihre individuellen Möglichkeiten bewusst zu werden.

Grundsätzlich hilft es im ersten Schritt, einen Blick in die verschiedenen Verträge zu werfen. Hieraus ergeben sich häufig klare Regelungen, die im Falle eines Stornos beachtet werden müssen.

Wer sich überlegt, dass die Hochzeit nicht abgesagt, sondern nur verschoben werden soll, erkennt schnell, dass eine weitaus flexiblere Bandbreite an Möglichkeiten zur Verfügung steht. Am einfachsten wäre es dementsprechend zu überprüfen, ob sich die bereits gebuchten Leistungen parallel zum Hochzeitstermin verschieben lassen. Je nachdem, wie flexibel Brautpaar und Dienstleister sind, ergeben sich hier häufig vollkommen unkomplizierte Lösungen, in deren Zusammenhang niemand mehr zahlen beziehungsweise niemand auf sein Geld verzichten muss.

In einer Zeit, in der gerade die Dienstleistungsbranche unter Existenz- und Zukunftsängsten leidet, kann es sich hierbei um einen wichtigen Schritt handeln, der für beide Parteien zielführend ist.

Haben sich Brautpaar und Dienstleister auf einen neuen Termin geeinigt, müssen etwaige Anzahlungen in der Regel selbstverständlich nicht erneut gezahlt werden. Stattdessen werden sie meist vollkommen unkompliziert im Rahmen der Rechnungsstellung zum neuen Termin berücksichtigt.

Umgang mit Gästen

Wie bereits erwähnt, ist es während der Corona-Krise nicht möglich, mit vergleichsweise vielen Gästen zu feiern. Daher sollten Freunde und Familie möglichst früh darüber informiert werden, dass die Trauung entweder ohne sie oder zu einem späteren Datum stattfinden wird.

Für beide Varianten sollten die Gäste selbstverständlich Verständnis aufzeigen.

Anhand dieses Beispiels zeigt sich jedoch ein weiteres Mal, dass es durchaus sinnvoller sein kann, eine Hochzeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben als diese unter erschwerten Bedingungen durchzuführen. Gerade mit Hinblick auf die Tatsache, dass es Freunde und Verwandte in der Regel lieben, dabei zu sein, wenn sich das Brautpaar das „Ja-Wort“ gibt, kann so unter anderem auch Meinungsverschiedenheiten vorgebeugt werden.

Ebenso wie in der Kommunikation mit den bereits beauftragten Dienstleistern ist es unglaublich wichtig, transparent und ehrlich zu bleiben. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass die eingeladenen Gäste bereits über die Medien erfahren haben, dass Heiraten in Zeiten von Corona besonders kompliziert ist, ohnehin hoch.

Kommunikation mit den Gästen

Neben den beauftragten Dienstleistern sind es selbstverständlich auch die Gäste, die frühzeitig über die aktuellen Umstände informiert werden sollten. Besonders praktisch ist es, wenn eine Liste existiert, auf der die Namen aller eingeladenen Gäste vermerkt wurden.

Diese kann dann vollkommen unkompliziert abtelefoniert werden. Noch zeitsparender ist es meist jedoch, eine kurze E-Mail mit den entsprechenden Informationen zu versenden. Hierfür haben wir für euch schöne “Change the date” Freebies zum kostenlosen Herunterladen erstellt.

Ältere Gäste, die über keinen E-Mail-Zugang verfügen und telefonisch nur schwer erreichbar sind, sollten postalisch kontaktiert werden.

Wer sichergehen möchte, dass die Botschaft wirklich bei jedem Gast angekommen ist, ist gut beraten, um eine kurze Rückmeldung zu bitten.

Übrigens: Steht der neu anberaumte Termin bereits fest, kann dieser selbstverständlich auch schon auf den Einladungen vermerkt werden.

Umgang mit Dienstleistern

Dienstleister, wie zum Beispiel:

  • Hochzeitsfotografen
  • Caterer
  • Restaurants
  • Hochzeits-DJs

und Co. wissen selbstverständlich, dass sie in den kommenden Tagen mit einer wahren Flut an Absagen und Verschiebungswünschen konfrontiert werden. Gerade hier ist es unglaublich wichtig, ehrlich und transparent zu arbeiten, um im Idealfall eine Lösung finden zu können, für die sich beide Parteien (sowohl Brautpaar als auch Dienstleister) begeistern können.

Eine derart einschneidende Krise kann durchaus dafür sorgen, dass einige Dienstleister zahlungsunfähig werden. Immerhin beginnt nun eine herausfordernde Zeit, in der gleichzeitig Rechnungen bezahlt werden müssen, jedoch kein beziehungsweise nur wenig Geld eingenommen wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die meisten Dienstleister sich hier als extrem kooperativ zeigen, wenn es darum geht, ihre Services zu einem anderen Zeitpunkt zu buchen, ist entsprechend hoch. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Gespräche, die „zwischen Tür und Angel“ geführt werden sollten. In einer Zeit, in der die Wohnung lediglich im Notfall verlassen werden darf, lohnt es sich, sich auf die entsprechenden Gespräche vorzubereiten, mit dem Dienstleister telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten und diesen nach etwaigen Lösungsvorschlägen zu fragen.

Besonders praktisch ist es selbstverständlich, wenn das Brautpaar von vornherein einen Alternativtermin in petto hat. Danach gilt es, wie im Zuge der ursprünglichen Planung, alle Dienstleister auf den neuen Tag abzustimmen und hierüber selbstverständlich auch die Gäste zu informieren.

Fest steht: es lohnt sich definitiv, einen bestehenden Vertrag nicht direkt zu kündigen, sondern sich zunächst über seine individuellen Möglichkeiten bewusst zu werden. Vom bedachten Vorgehen profitiert nicht nur das Brautpaar, sondern auch alle anderen Beteiligten.

Handhabung der Standesämter in den einzelnen Bundesländern

Auch aktuell gibt es noch keine einheitliche Regelung aller Standesämter. Nachfolgend haben wir die Empfehlungen der Behörden innerhalb Deines Bundeslandes zusammengetragen. Bitte achte darauf, dass es sich zum jetzigen Stand (02.04.2020) noch um Empfehlungen handelt.

Hierbei haben wir uns an den Aussagen der Landeshauptstädte orientiert. Sollte es zu Neuigkeiten kommen, werden wir dich sofort darüber informieren.

Baden-Württemberg (Stuttgart)

Die Stadt Stuttgart schreibt hierzu:

“Zur Information für unsere Eheschließenden: Zu einer Trauzeremonie ist aktuell nur das Paar zugelassen. Bitte informieren Sie eventuelle Gäste, dass ein Aufenthalt im Standesamt, im Eingangsbereich des Gebäudes oder vor dem Gebäude leider nicht möglich ist.”

Quelle: https://www.stuttgart.de/heiraten

Bayern (München)

Die Stadt München schreibt hierzu:

“Schon vereinbarte Termine für Eheschließungen werden, wenn die Brautleute das wünschen, noch durchgeführt. Die Hochzeitsgesellschaft ist auf die gesetzlich vorgesehenen Personen zu beschränken. Dies sind die Eheleute und bei Bedarf ein Dolmetscher. Die Teilnahme von Trauzeugen ist wegen dem Gebot, soziale Kontakte zu minimieren, nicht möglich. Die Teilnahme von Hochzeitsgästen gilt als Veranstaltung und ist verboten. Bitte bringen Sie zur Eheschließung eigene Kugelschreiber mit.

Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wir-ueber-uns/Pressemitteilungen/03-2020/Schliessung-wegen-Corona.html

Berlin

Die Stadt Berlin schreibt hierzu:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

bis auf Weiteres entfallen im Standesamt Mitte von Berlin alle öffentlichen Sprechstunden und die Vergabe von Terminen zur die Anmeldung, Auskunft und Beratung zur Eheschließung und für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses als auch für die Nachbeurkundung von Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben. Es wird nur ein Notbetrieb für die Beurkundung von Sterbefällen und Geburten aufrechterhalten. Die vereinbarten Eheschließungstermine finden in kleinstem Rahmen planmäßig statt. Die Bearbeitung von E-Mails, telefonischen und postalischen Anfragen ist in dieser Zeit nicht möglich. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie schön gesund.

Ihre Heiratsabteilung”

Quelle: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/heiratsabteilung-heiraten-im-herzen-der-hauptstadt-161996.php

Brandenburg (Potsdam)

Die Stadt Potsdam schreibt hierzu:

“Es finden nur die bereits mit dem Standesamt vereinbarten Eheschließungstermine statt. Neue Termine für Eheschließungen werden bis auf weiteres nicht vergeben.

  • Die Anmeldung einer bereits terminierten Eheschließung ist bis auf weiteres nur per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.
  • Die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung erfolgt ausschließlich telefonisch.
  • Die Eheschließungszeremonie findet nur mit dem Brautpaar und ggf. eigenen minderjährigen Kindern statt. Trauzeugen und weitere Gäste – auch volljährige Kinder oder andere enge Familienmitglieder – sind nicht zugelassen.

Quelle: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003813.php

Bremen

Die Stadt Bremen schreibt hierzu:

“Bereits festgelegte Eheschließungstermine werden abgesichert.

  • Ab 24.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 werden jedoch alle Eheschließungen ohne Gäste vorgenommen. Neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten darf nur noch, wenn nötig, ein Dolmetscher mit im Trauzimmer sein. Die Trauzeremonie begrenzt sich auf den amtlichen Teil. Gäste dürfen sich auch nicht im Gebäude und im Eingangsbereich der Standesämter aufhalten.
  • Die Zugangsbeschränkung gilt ebenfalls für sämtliche Außentraustandorte der Stadt Bremen.
  • Die Standesämter bieten die Umbuchung von Eheschließungen an.
  • Neue Termine zur Eheschließung werden erst ab dem 5. Juni angeboten und können noch nicht reserviert werden.
  • Nottrauungen bei einer ärztlich attestierten lebensgefährlichen Erkrankung eines Verlobten fallen nicht unter diese Einschränkungen.
  • Rückfragen an das Standesamt Bremen-Mitte können an ehe@inneres.bremen.de
    und an das Standesamt Bremen-Nord an standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Quelle: https://www.service.bremen.de/lu-de/dienststelle/5bremen02/.c.335132.de

Hamburg

Die Stadt Hamburg schreibt hierzu:

Eheschließungen können bis auf Weiteres nur mit den Eheschließenden ("Brautpaar") stattfinden. Für weitere Personen - direkte Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte - bleiben die Dienstgebäude geschlossen. Aufgrund der Allgemeinverfügung zur Kontaktsperre sind auch außerhalb der Gebäude keine Gäste zugelassen.

Quelle: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11383523/

Hessen (Wiesbaden)

Die Stadt Wiesbaden schreibt hierzu:

“Ab sofort sind keine Termine beziehungsweise persönlichen Vorsprachen im Bürgerbüro, im Standesamt sowie der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde mehr möglich. Selbstverständlich sind Ämter und Behörden telefonisch oder per Mail weiterhin unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Quelle: https://www.wiesbaden.de/rathaus/virtuelle-verwaltung/content/schliessung-stadtverwaltung.php

Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin)

Die Stadt Schwerin hat hierzu bisher keine zentralen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Niedersachen (Hannover)

Die Stadt Hannover hat hierzu bisher keine zentralen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)

Die Stadt Düsseldorf schreibt hierzu:

“Die bei uns im Eheschließungskalender stehenden Trauungen finden statt. Die Terminierung von Trauungen an den Ambienteorten behalten wir uns explizit vor.

Ab sofort dürfen bei den Trauungen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Personen, d.h. der Standesbeamte und das Brautpaar anwesend sein und somit die Räumlichkeiten aufsuchen. Dies gilt auch - falls erforderlich und vorher mit dem Standesamt vereinbart – für eine Person als erforderlichen Dolmetscher.

Die Anwesenheit von Trauzeugen, Fotografen und Gästen ist nicht mehr erlaubt !

Quelle: https://www.duesseldorf.de/standesamt.html

Rheinland-Pfalz (Mainz)

Die Stadt Mainz schreibt hierzu:

“Die Eheschließungen finden in den vorgesehenen Räumlichkeiten statt mit der Einschränkung, dass nur das Brautpaar anwesend sein kann.

Ausnahme: Eheschließungen im Hyatt und in der Burg Weisenau können bis einschließlich 26.4. nicht mehr stattfinden.”

Quelle: https://www.mainz.de/vv/oe/standesamt.php

Saarland (Saarbrücken)

Die Stadt Saarbrücken hat hierzu bisher keine zentralen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sachsen (Dresden)

Die Stadt Dresden schreibt hierzu:

“Aufgrund von notwendigen weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens bitten wir Sie die aktuellen Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen und der Stadt Dresden zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Was bedeutet das in Bezug auf Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen?

  • Alle vereinbarten Eheschließungen im Standesamt Goetheallee, Kulturrathaus, Palais im Großen Garten, Schloss Schönfeld, Schloss Albrechtsberg und dem Lingnerschloss werden bis auf Weiteres durchgeführt. Die Eheschließungen finden ohne Gäste und Trauzeugen statt. Erforderliche Dolmetscher sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
  • Bis 19.04.2020 können im Landhaus, Kraszewski-Museum und Carl-Maria-von-Weber-Museum keine Eheschließungen durchgeführt werden. Das Standesamt bietet Ihnen ein Alternativobjekt an. Wir setzen uns dafür umgehend mit Ihnen in Verbindung.
  • Alle bereits vereinbarten Vorsprache-Termine zur Anmeldungen der Eheschließung bis einschließlich 30. April 2020 entfallen. Deshalb werden diese Anmeldungen von Eheschließung vorübergehend schriftlich entgegengenommen. Bitte lesen Sie aufmerksam, welche Dokumente das Standesamt für die Anmeldung einer Eheschließung benötigt und fügen diese vollständig bei. Ihre schriftliche Anmeldung (Vorlage als PDF) im Original mit allen Dokumenten im Original schicken Sie bitte mit der Post an das Standesamt oder werfen diese in den Hausbriefkasten an der Goetheallee 55. Ihre Ausweisdokumente sollen nur als Kopie beigefügt werden. Unser Hausbriefkasten wird von Montag 8 Uhr bis Samstag 14 Uhr regelmäßig geleert. Im Interesse der Sicherheit Ihrer Post bitten wir darum, den Briefkasten nur während dieser Zeit zu nutzen.
  • Neuanmeldungen zur Eheschließung werden nur nach vorheriger schriftlicher Anfrage geprüft und bearbeitet. Dies betrifft auch die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Nachbeurkundungen und die Aufnahme von Namenserklärungen.
  • Für Terminreservierungen 1 Jahr im Voraus wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail oder telefonisch an uns.
  • Sofern Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen haben, nehmen Sie bitte vorrangig per E-Mail oder notfalls telefonisch mit uns Kontakt auf. Es ist keine persönliche Vorsprache ohne Termin möglich!
  • Wenn Sie grippeähnliche Symptome haben, Kontakt mit infizierten Personen hatten, dürfen Sie das Standesamt nicht betreten, auch nicht das Brautpaar sowie der Dolmetscher.

Quelle: https://www.dresden.de/lu-de/rathaus/dienstleistungen/heiraten-in-dresden/.php

Sachsen-Anhalt (Magdeburg)

Die Stadt Magdeburg schreibt hierzu:

“Auf Grund der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt vom 24.03.2020 ist folgendes zu beachten:

  • bis auf Weiteres erfolgen keine neuen Anmeldungen von Eheschließungen und es werden keine neuen Eheschließungstermine vergeben (auch keine Reservierungen).
  • neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten dürfen lediglich die Trauzeugen, die Eltern und die Kinder der Eheschließenden teilnehmen; unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln sind nur noch 4 Sitzmöglichkeiten für die Gäste vorhanden.

Wir bitten um Verständnis, dass zurzeit keine Terminanfragen beantwortet werden können und keine Anmeldungen für Eheschließungen vorgenommen werden.

Quelle: https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/B%C3%BCrgerService/index.php?ModID=9&object=tx|37.6876.1&FID=698.843.1&NavID=37.199.1

Schleswig-Holstein (Kiel)

Die Stadt Kiel hat hierzu bisher keine zentralen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Thüringen (Erfurt)

Die Stadt Erfurt schreibt hierzu:

“Bereits schriftlich durch das Standesamt bestätigte Eheschließungstermine (Vordruck 11/122) finden - Stand heute, 26.03.2020, weiterhin statt, allerdings mit Einschränkungen. So darf nur noch das Brautpaar (ohne Trauzeugen, Kinder und Gäste) in das Hochzeitshaus. Die Trauung wird auf den gesetzlich notwendigen Teil begrenzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, das es uns momentan nicht möglich ist, verbindlich Eheschließungstermine für die nächste Zeit zu vereinbaren. Leider kann auch das Standesamt nicht abschätzen, ab wann sich die generelle Lage wieder normalisieren wird.

Quelle: https://www.erfurt.de/ef/lu-de/rathaus/sv/aemter/stelle-88/.htmc

Werkvertrag vs. Dienstvertrag

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Wer Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Hochzeit aktuell werden, nicht emotional, sondern wirtschaftlich bewertet, weiß, dass hier unter anderem zwischen Werk- und Dienstverträgen unterschieden werden muss.

Doch was bedeutet dies eigentlich genau?

Grundlegend gilt, dass im Zusammenhang mit einem Werkvertrag die Herstellung eines „Werkes“ im Fokus steht. Bezogen auf eine Hochzeit, könnte es sich hierbei beispielsweise um die Eheringe oder ein selbst geschneidertes Hochzeitskleid handeln. Die Zahlung erfolgt parallel zur Abnahme des betreffenden Werkes.

Dienstverträge beziehen sich hingegen auf die Ausführung einer bestimmten Dienstleistung. Im Falle von Hochzeitsfeierlichkeiten könnte es sich hierbei um das Engagement eines DJs oder Fotografen handeln.

Von gesetzlicher Seite bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, wie im Zusammenhang mit der Stornierung von Werks- beziehungsweise Dienstverträgen verfahren werden darf. Hierbei ist davon auszugehen, dass – sofern keine Stornoregelungen vorliegen – ein Dienstvertrag, in dessen Fokus die jeweilige Leistung steht, nicht kündbar ist, während ein Werkvertrag gekündigt werden kann. Doch Vorsicht! Selbstverständlich ist es immer wichtig, vor einer Kündigung die AGB des jeweiligen Vertrages zu berücksichtigen und mit dem jeweiligen Dienstleister in Kontakt zu treten, um Idealfall eine optimale Lösung für beide Parteien zu finden.

Wie teilt man es den Dienstleistern mit?

Allein schon aus Gründen der Fairness und der besseren Planbarkeit, ist es selbstverständlich wichtig, mit den betreffenden Dienstleistern so früh wie möglich in Kontakt zu treten, um ihnen mitzuteilen, dass die entsprechenden Services am ursprünglich anberaumten Tag nicht gebraucht werden.

Um den Zeitpunkt der Absage des Termins und wichtige Details auch im Nachhinein noch dokumentieren zu können, ist es weiterhin sinnvoll, die komplette Kommunikation auf schriftlichem Wege stattfinden zu lassen.

Im Falle eine Verschiebung können so auch vollkommen unkompliziert Alternativtermine und Co. vereinbart werden. Selbstverständlich bestünde zusätzlich die Möglichkeit, telefonisch um eine Verschiebung beziehungsweise um eine Stornierung des Vertrages zu bitten. Da jedoch davon auszugehen ist, dass aktuell viele Kunden mit den unterschiedlichen Dienstleistern in Kontakt treten, ist es hilfreich, im ersten Schritt eine kurze E-Mail zu schreiben. Somit ist sichergestellt, dass die wichtige Info nicht verloren geht und Missverständnissen vorgebeugt werden kann.

Stornieren oder verschieben?

Klar: wird ein Brautpaar darüber informiert, dass eine Hochzeit nicht stattfinden kann, sitzt der Schock tief. Dennoch wäre es definitiv falsch, nun mit allen Dienstleistern in Kontakt zu treten und bereits geschlossene Verträge zu stornieren.

Abgesehen davon, dass aktuell viele Hochzeitsfotografen, DJs, Unterhalter und Caterer von Existenzängsten geplagt werden, ist es grundlegend sinnvoll, bereits bestehende Kontakte zu nutzen, um einfach einen neuen Termin zu vereinbaren.

Hierbei gilt es immer, sich in Erinnerung zu rufen, dass bereits geleistete Anzahlungen in der Regel nicht verloren sind. Die meisten Dienstleister buchen die entsprechenden Beträge einfach um und nutzen diese im Zusammenhang mit einer Buchung zu einem anderen Termin.

Selbstverständlich ist es nicht die Schuld des Dienstleisters, dass die anberaumte Hochzeit nicht zum gewünschten Termin stattfinden kann. Dementsprechend wäre es sicherlich falsch, die betreffenden Unternehmen zu „bestrafen“, indem sie einer wichtigen Einnahmequelle beraubt werden.

Eine Hochzeit zu verschieben kann somit auch von der Hoffnung, dass in einigen Monaten wieder Normalität vorherrschen wird, begleitet werden. Immerhin geht es nach der Corona-Krise für alle darum, wieder neu durchzustarten und das Leben in vollen Zügen zu genießen – egal, ob als Brautpaar oder als Dienstleister.

Wie verfahren mit der Anzahlung?

In der Regel ist es am sinnvollsten, eine bereits getätigte Anzahlung stehen zu lassen und diese im Zuge einer späteren Buchung wieder zu verwenden. Der Dienstleister profitiert in diesem Moment davon, das er mit der jeweiligen Summe arbeiten kann, während das Brautpaar sich sicher sein kann, dass keine Beträge doppelt gezahlt werden müssen.

Daher gilt: neuen Termin vereinbaren, von bereits bestätigter Anzahlung profitieren und sich auf eine stressfreie Hochzeit, die komplett den eigenen Vorstellungen entspricht, freuen.

Habt ihr an alle Dienstleister gedacht?

Die meisten Dienstleister, die ihre Services rund um den Bereich Hochzeit anbieten, verfolgen selbstverständlich ebenfalls die Nachrichten und sind sich dementsprechend im Klaren darüber, dass in den kommenden Tagen sehr viele Brautpaare auf sie zukommen werden. Dennoch ist es wichtig, dass auch das Brautpaar alle Dienstleister, bei denen Services gebucht wurden, kontaktiert.

Je nachdem, wie umfangreich die entsprechende Liste ist, kann es sein, dass ein Unternehmen innerhalb dieser Auflistung vergessen wird. Um exakt diesem Szenario vorzubeugen, ist es sinnvoll, im Zuge der Verschiebungen auf exakt die Listen beziehungsweise Unterlagen zurückzugreifen, die für die Planung der Hochzeit zum ursprünglichen Termin eine wichtige Rolle gespielt haben.

Tipp: ein gemeinsamer Brainstorming Abend mit dem/ der Liebsten, kann dabei helfen, dem Vergessen wichtiger Ansprechpartner vorzubeugen.

Am einfachsten ist es, eine Kurzversion der kompletten Hochzeitsplanung durchzugehen und eine Liste mit allen Dienstleistern zu erstellen. Je nachdem, wie akribisch die Hochzeit vorbereitet wurde, kann es sogar sein, dass in der entsprechenden Auflistung nicht nur Namen und Ansprechpartner, sondern auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern aufgenommen wurden. In diesem Fall gestaltet sich das Abarbeiten und die Bitte um Verschiebung natürlich besonders einfach.

Um sicherzustellen, dass tatsächlich jeder Ansprechpartner kontaktiert wurde, macht es Sinn, im Anschluss an die geführten Gespräche beziehungsweise das Versenden der Mails kurz die entsprechenden Namen abzuhaken.

Location

Vermieter von Locations sind sich natürlich darüber im Klaren, dass die aktuelle Gesetzgebung eine Ansammlung mehrerer Menschen untersagt. Brautpaare, die sich jedoch für eine bestimmte Location entschieden haben, sind gut beraten, auch hier eine bereits bestehende Anzahlung nicht zurück zu verlangen, sondern mit den Verantwortlichen einen neuen Termin für die Feier zu vereinbaren.

Immerhin handelt es sich bei der Suche nach dem passenden Veranstaltungsort bei Weitem nicht nur um eine klassische Platzfrage. Vielmehr hat der Saal beziehungsweise das Restaurant oder die Veranstaltungsstätte meist durch mehrere Faktoren, wie zum Beispiel das Flair, die gute Erreichbarkeit oder das Preis-Leistungsverhältnis überzeugt. Dementsprechend wäre es schade, all diese Vorteile im Zusammenhang mit einem neu anberaumten Termin ungenutzt zu lassen.

Ausstatter

Eine Dienstleistung eines Ausstatters zu verschieben, stellt in der Regel ein vollkommen unkompliziertes Vorgehen dar. Denn: basierend auf der Tatsache, dass sich Ausstatter beispielsweise um absolute Klassiker einer Hochzeit wie:

  • das Schneidern eines Hochzeitskleides
  • das Zusammenstellen des Anzugs des Bräutigams
  • die Kleidung der Brautjungfern

kümmern, ist meist sichergestellt, dass die betreffenden Accessoires bereits vor dem ursprünglichen Termin – und damit definitiv pünktlich – fertiggestellt wurden.

Die Aufgabe des betreffenden Dienstleisters besteht nun darin, Kleider, Anzüge und Co. sicher aufzubewahren, um diese zum Ersatztermin in einwandfreiem Zustand zur Verfügung stellen zu können.

Die meisten Anbieter verzichten in diesem Zusammenhang selbstverständlich aus Servicegründen auf das Erheben einer zusätzlichen Gebühr.

Hochzeits-DJs

Hochzeits-DJs gehören zu den Dienstleistern, mit denen sich das Brautpaar vor seinem großen Tag in der Regel besonders intensiv ausgetauscht hat. In verschiedenen Gesprächen ging es häufig darum, Lieblingslieder, Pausen und besondere Highlights der Feier zu besprechen. Auch hier wäre es selbstverständlich schade, dieses Potenzial ungenutzt verstreichen zu lassen.

Beim Verschieben eines Termins können genau diese Punkte erneut aufgegriffen und am neuen Datum umgesetzt werden. Die Brautpaare müssen somit nicht mehr Zeit als nötig investieren und können sich darauf verlassen, dass der beauftragte DJ seinen Job ebenso zuverlässig ausführt, wie er es am ursprünglich anberaumten Termin getan hätte.

Catering

Für das Catering gelten ähnliche Voraussetzungen wie im Zusammenhang mit einem Hochzeits-DJ. Denn: auch hier haben in der Regel etliche Vorgespräche dafür gesorgt, dass eine (fast schon) freundschaftliche Verbindung zwischen Brautpaar und Dienstleister entstehen konnte.

Allzu kurzfristige Absagen sind hier natürlich eher ungünstig. Hier lohnt es sich stattdessen ebenfalls, auf bereits vereinbarten Plänen aufzubauen und diese einfach zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Vielleicht ergeben sich bis dahin ja noch neue, saisonale Trends, die im Zuge einer Menüplanung im Herbst berücksichtigt werden können? Wer Verschiebungen nicht nur als notwendiges Übel, sondern auch als Chance ansieht, kann hier definitiv profitieren.

Floristen

Da Gärtner und Floristen ohnehin vergleichsweise spät damit beginnen Blumengestecke, Brautstrauß und Co. vorzubereiten, stellt es in den meisten Fällen auch hier kein Problem dar, den Hochzeitstermin einfach um einige Wochen beziehungsweise Monate nach hinten zu verschieben.

Ob die florale Dekoration im nächsten Schritt gegebenenfalls an eine andere Jahreszeit angepasst werden soll, ist natürlich vom individuellen Geschmack der Brautpaare abhängig. Fest steht ohnehin, dass jede Jahreszeit durch ein ganz besonderes Flair überzeugt, welches problemlos im Rahmen der Blumendekoration aufgegriffen werden kann.

Wedding Planner

Wer wäre mit Hinblick auf Zwischenfälle, die sich im Zusammenhang mit Hochzeiten ergeben können, ein besserer Ansprechpartner als einen Hochzeitsplaner? Selbstverständlich kann dieser zudem bei der Koordination eines neuen Termins helfen und das Brautpaar so optimal entlasten.

Auf Wunsch übernehmen diese Dienstleister häufig nicht nur alle Arbeiten, die sich mit Hinblick auf das Verschieben eines Termins ergeben, sondern stehen auch bei der Suche nach einem neuen Datum zur Seite. Hierbei handelt es sich um eine praktische Stütze, die nicht nur organisatorisch, sondern zudem emotional unterstützen kann.

Fotografen

Viele Brautpaare entscheiden sich dazu, die schönsten Momente ihrer Hochzeit von einem professionellen Fotografen festhalten zu lassen. Da in Zeiten von Corona jedoch deutlich weniger Hochzeit stattfinden, muss sich aktuell auch diese Berufsgruppe mit Existenzängsten auseinandersetzen. Wer sich dazu entschließt, den Vertrag mit einem Fotografen nicht zu stornieren, sondern lediglich die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu verschieben, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass diese Berufsgruppe ein wenig entspannter mit der Corona Krise umgehen kann.

Hotels

Gerade dann, wenn zu einer Hochzeit viele Gäste aus unterschiedlichen Städten erwartet werden gehört es mittlerweile zum Standard, dass diese in Hotels untergebracht werden. Kann eine Hochzeit jedoch nicht zum ursprünglich anberaumten Zeitpunkt stattfinden, sind selbstverständlich auch diese Hotelbuchungen zunächst unnötig. Die meisten Anbieter zeigen sich hier besonders kooperativ. Immerhin gehört es in vielen Häusern ohnehin zum Standard, dass Hotelbuchungen innerhalb von 24 Stunden vor der Inanspruchnahme kostenlos storniert werden können.

Mit Hinblick auf das Buchen mehrerer Räumlichkeiten ist es jedoch möglich, dass individuelle Absprachen getroffen wurden. Wer sich dazu entschließt, die Übernachtungen nicht grundlegend zu stornieren, sondern diese lediglich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, profitiert in der Regel von kundenfreundlichen Kompromissen, die sich für keine der beteiligten Parteien nachteilig auswirken.

Wie kann ich meine Dienstleister dennoch unterstützen?

Viele Brautpaare bauen im Laufe der Zeit zu „ihren Dienstleistern“ ein enges Verhältnis auf. Immerhin geht es darum, gemeinsam den schönsten Tag im Leben zweier Menschen zu planen. Entsprechend ist das gegenseitige Verständnis häufig groß, wenn es darum geht, Existenzängste oder den Ärger über einen abgesagten Termin nachvollziehen zu können.

Unter anderem aufgrund der aktuellen Berichterstattung fragen sich viele Brautpaare, wie sie ihre Dienstleister möglichst effektiv in dieser schweren Zeit unterstützen können. Die Antwort: wer gerade dabei ist, seine Hochzeit zu planen und diese aufgrund von Corona nicht feiern kann, sollte bereits beauftragte Dienstleister nicht mit einer kompletten Stornierung seines Vertrages konfrontieren, sondern stattdessen die praktische Möglichkeit nutzen, die Inanspruchnahme der betreffenden Services zu verschieben.

Somit ist der Dienstleister nicht dazu verpflichtet, eine gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Er kann mit dem Geld arbeiten und so die schwierige Phase gegebenenfalls ein wenig besser überstehen. Ein weiterer, „netter“ Nebeneffekt: die Aussicht auf verlegte Termine beweist auch den Dienstleistern auf wunderbare Weise, dass das berufliche Leben nach Corona noch weitergehen wird. Kurz: beim Stehenlassen der Anzahlung und dem Verschieben von Terminen handelt es sich um eine Chance, einen Dienstleister sowohl finanziell als auch emotional zu unterstützen.

Achtung: da es – je nach persönlichem Anspruch und Anzahl der Dienstleister – schwierig sein kann, tatsächlich alle Anbieter auf einen neuen Termin zu verlegen, sind Brautpaare gut beraten, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und sich alle neuen Termine schriftlich bestätigen zu lassen.

Die Hochzeitsreise – was sollte hier beachtet werden?

Wie umfangreich die Planung mit Hinblick auf eine Hochzeit sein kann, zeigt sich häufig dann, wenn der ursprünglich anberaumte Termin verschoben werden muss. Denn: selbstverständlich wurde auch die Hochzeitsreise auf den Tag der Trauung abgestimmt.

Hier existieren ebenfalls wieder verschiedene Möglichkeiten, wenn es darum geht, aktiv Schadensbegrenzung zu betreiben. Fragen wie:

  • Hat der Reiseveranstalter die Reise gegebenenfalls von sich aus gekündigt?
  • Darf innerhalb Deutschlands bzw. international gereist werden?
  • Besteht eine aktuelle Reisewarnung?

können hier dabei helfen, für etwas mehr Klarheit zu sorgen. Wie auch mit Hinblick auf die Möglichkeit, im Standesamt zu heiraten, gilt es jedoch zu beachten, dass sich die gesetzlichen Vorgaben hier jederzeit ändern können.

Grundsätzlich ist es jedoch auch hier immer sinnvoller, eine bereits getätigte Reise in der aktuellen Situation nicht komplett zu stornieren, sondern lediglich zu verschieben. Mit der Anzahlung kann meist ebenso wie bei den entsprechenden Dienstleistern verfahren werden. Die Reise wird dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach nachgeholt.

Achtung!

Wer eine für Herbst geplante Hochzeitsreise nicht antreten MÖCHTE, weil er sich aufgrund der Erfahrungen rund um Corona in der ersten Jahreshälfte unsicher ist, kann diese nicht einfach kostenfrei stornieren und sein Geld zurückverlangen! Eine Erstattung kann nur dann stattfinden, wenn gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass die Hochzeitsreise nicht realisiert werden kann.

Greift eine Hochzeitsversicherung?

Bei einer Hochzeitversicherung handelt es sich um eine beliebte und moderne Möglichkeit, sich umfangreich gegen etwaige Zwischenfälle, die im Rahmen der Planung auftreten können, abzusichern. Leider werden mittlerweile jedoch Pandemien und deren Auswirkungen in der Regel von den einzelnen Versicherern ausgeschlossen. Das bedeutet: die Hochzeitsversicherung greift hier nicht.

Um jedoch definitiv Klarheit zu erhalten, hilft ein Blick in die AGB und die entsprechende Leistungsübersicht weiter. Und keine Sorge! Auch wenn die meisten Hochzeitsversicherer Pandemien (und damit auch Corona) nicht in ihr Leistungsportfolio integriert haben, bestehen immer noch ausreichend Möglichkeiten, unkompliziert ein neues Datum fixieren zu können.

Zudem handelt es sich bei einer Hochzeitsversicherung dennoch um ein wichtiges „Extra“, das dabei helfen kann, vielen anderen, unangenehmen Überraschungen vorzubeugen. Auf der Suche nach dem richtigen Anbieter es ist hierbei wichtig, verschiedene Versicherer miteinander zu vergleichen. Somit findet sich sicherlich schnell genau die Lösung, die optimal zum eigenen Anspruch und den Details der Hochzeit passt.

Was kann man als Dienstleister tun?

Egal, ob Visagistin, Betreiber von Hochzeitslocations, Caterer, Hochzeits DJ oder Fotobox-Verleih: Die aktuelle Situation hat für alle Dienstleister der Hochzeits-Industrie schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen. Insbesondere Solobetriebe und Kleinunternehmen, aber auch größere Dienstleister gelangen durch den Auftragsstopp und Auftragsstornos und damit verbundene Rückzahlung in wirtschaftliche Schieflage.

Nachfolgend haben wir alle für euch relevanten Themen zusammengefasst. Auch haben wir die für euch relevanten Soforthilfe-Programme erarbeitet.

Informationen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte

Einleitung

Durch die Corona-Krise geraten insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen - schnell und unbürokratisch.

Alle Fakten hierzu könnt ihr hier noch mal im Detail lesen. Ein kürzlich veröffentlichtes Video von Fr. Dr. Beate Baron (Pressesprecherin des BMWI) gibt einen weiteren, kurzen Einblick in die aktuelle Situation:

Um dieses Video anzuschauen, musst du das Setzen von Cookies erlauben.

Welche Maßnahmen gibt es?

Aktuell gibt es durch den Bund und die Länder eine Vielzahl an Maßnahmen. Nachfolgend haben wir diese für euch aufbereitet.

Eine Übersicht der Bürgschaftsbanken

Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Dabei darf das Unternehmen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig.

BezeichnungStraßeOrtE-Mail Telefon

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Werastraße 13-17

70182 Stuttgart

info@buergschaftsbank.de

0711-16 45-6

Bürgschaftsbank Bayern GmbH

Max-Joseph-Straße 4

80333 München

info@bb-bayern.de

089-54 58 57-0

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Schillstraße 9

10785 Berlin

info@buergschaftsbank-berlin.de

030-31 10 04-0

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH

Schwarzschildstraße 94

14480 Potsdam

info@BBimWeb.de

0331-649 63-0

Bürgschaftsbank Bremen GmbH

Am Wall 187-189

28195 Bremen

info@buergschaftsbank-bremen.de

0421-33 52-33

BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH

Besenbinderhof 39

20097 Hamburg

bg-hamburg@bg-hamburg.de

040-61 17 00-0

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden

info@bb-h.de

0611-15 07-0

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Graf-Schack-Allee 12

19053 Schwerin

info@bbm-v.de

0385-395 55-0

Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH

Hildesheimer Straße 6

30169 Hannover

info@nbb-hannover.de

0511-337 05-0

Bürgschaftsbank NRW GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

info@bb-nrw.de

02131-51 07-0

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH

Rheinstraße 4 H

55116 Mainz

info@bb-rlp.de

06131-629 15-5

Bürgschaftsbank Saarland GmbH

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

info@bbs-saar.de

0681-30 33-0

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

info@bbs-sachsen.de

0351-44 09-0

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Große Diesdorfer Straße 228

39108 Magdeburg

info@bb-mbg.de

0391-737 52-0

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Lorentzendamm 22

24103 Kiel

info@bb-sh.de

0431-59 38-0

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

Bonifaciusstraße 19

99084 Erfurt

info@bb-thueringen.de

0361-21 35-0

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Hochzeitsdienstleister während der Corona-Krise

Zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Liquidität hat jedes Unternehmen bis Ende 2020 die Möglichkeit, steuerliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen folgende Maßnahmen:

  • Stundung von Steuerzahlungen (Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. An die Bewilligung der Stundung sind dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Unternehmen müssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind. Den Wert entstandener Schäden müssen sie aber nicht im Einzelnen belegen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Diese Maßnahme betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.)
  • Anpassung der Vorauszahlungen (Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.)
  • Aussetzen der Vollstreckungsmaßnahmen (Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Zu vergleichbaren Maßnahmen hat das Bundesfinanzministerium darüber hinaus die Zollverwaltung angewiesen, die u.a. die Energiesteuer und Luftverkehrsteuer verwaltet. Sie gelten außerdem für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer, soweit diese vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird.)

Ansprechpartner für Hochzeitsdienstleister in Schieflage

Nachfolgend haben wir für Dich die Ansprechpartner und zuständige Stellen zusammengefasst, die für Dich aktuell von Interesse sind.

BundeslandZuständige Behörde(n) / Stellen für Antragstellung & BewilligungLink

Baden-Württemberg

Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank

Weitere Infos

Bayern

Regierungen und
Landeshauptstadt München

Weitere Infos

Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB)

Weitere Infos

Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Weitere Infos

Bremen

BAB Bremer Aufbau Bank sowie BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Weitere Infos hier sowie hier

Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weitere Infos

Hessen

Regierungspräsidium Kassel

Weitere Infos

Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)

Weitere Infos

Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank

Weitere Infos

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Weitere Infos

Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)

Weitere Infos

Saarland

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Weitere Infos

Sachsen

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Weitere Infos

Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Weitere Infos

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Weitere Infos

Thüringen

Thüringer Aufbaubank. Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn

Weitere Infos

Umgang mit unruhigen Brautpaaren für Dienstleister

Keine Frage: die Betreuung von Brautpaaren, die gerade dabei sind, den „schönsten Tag ihres Lebens“ zu planen, macht besonders viel Spaß. Dennoch beweist die aktuelle Corona-Krise, dass es sich hierbei auch um eine große Herausforderung handeln kann. Immerhin geht es unter anderem darum, ein beruhigendes „Alles wird gut!“-Gefühl zu transportieren und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass Stornierungen, Terminverschiebungen und Co. akribisch abgearbeitet werden können.

Die Erfahrung zeigt, dass Brautpaare teilweise vollkommen unterschiedlich mit der Situation umgehen. Sollte ein Dienstleister erkennen, dass die Atmosphäre von Unruhe und Nervosität geprägt ist, ist es in der Regel immer sinnvoll, besonders transparent zu arbeiten. Viele Brautpaare wissen es zu schätzen, wenn sie genau darüber aufgeklärt werden, welche Schritte als nächstes anstehen, welche Erfolge bereits verbucht werden konnten und inwieweit die Planung für die Hochzeit am neuen Termin bereits fortgeschritten ist.

Um entsprechend feinfühlig agieren zu können, ist es hilfreich, sich ein wenig in die Position der Auftraggeber hinein zu versetzen. Immerhin haben sie lange auf diesen besonderen Tag hingefiebert und müssen nun feststellen, dass dieser – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt – nicht realisiert werden kann. Mit einem Mix aus Verständnis, Kompetenz und einem nachvollziehbaren Informationsfluss ist jedoch gewährleistet, dass Ärger, Nervosität und Sorge keine Chance haben, die Vorfreude auf die eigene Hochzeit zu trüben.

Was soll ich unruhigen Brautpaaren sagen?

Um auch besonders unruhige Brautpaare daran zu erinnern, dass es durchaus eine Zeit nach Corona geben wird, ist es wichtig, einfühlsam, verständnisvoll und transparent zu arbeiten. Doch welche Sätze können eigentlich dabei helfen, dass Auftraggeber nicht die Freude an der Planung ihres „großen Tages“ verlieren?

Grundlegend ist es natürlich wichtig, ehrlich zu bleiben und mit seinen Kunden auf Augenhöhe zu sprechen. Sätze, wie zum Beispiel:

„Ich verstehe, dass die aktuelle Situation besonders herausfordernd ist, aber selbstverständlich müssen Sie nicht auf den „schönsten Tag in ihrem Leben“ verzichten.“

oder

„Ich verspreche Ihnen, Sie immer über aktuelle Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten.“

können bereits helfen, wenn es darum geht, wieder ein wenig mehr Ruhe in die Planungen zu bringen. Viele Brautpaare in spe können sich mit der Situation besser anfreunden, wenn sie das Gefühl haben, einen kompetenten und verständnisvollen Dienstleister an ihrer Seite zu wissen.

Immerhin verbindet alle ein gemeinsames Ziel: eine unvergessliche Hochzeit ohne Kompromisse im Kreise der Liebsten.

Natürlich ist es durchaus legitim, dass Dienstleister beim Stornieren, Verschieben und anderen Tätigkeiten aktuell ein wenig nervös werden. Besonders wichtig ist es jedoch, diese Nervosität auf keinen Fall auf das Brautpaar zu übertragen. Dieses braucht aktuell den berühmten kühlen Kopf, um die Vorfreude auf Trauung, Feier und weitere Highlights nicht zu verlieren.

Wie soll ich mit Stornos umgehen?

Viele Dienstleister werden seit einigen Tagen mit Stornierungen konfrontiert. Diese können – je nach Umfang und Unternehmensgröße – durchaus existenzbedrohend wirken. Häufig wissen Brautpaare jedoch nicht, dass parallel zur Stornierung auch noch andere Möglichkeiten bestehen.

Sie entscheiden oft aus dem Bauch heraus, sind geschockt darüber, dass ihre Hochzeit nicht zum ursprünglichen Termin stattfinden kann und stornieren bereits geschlossene Verträge.

Dienstleister, die ihre Kunden optimal betreuen und bereits für die Zeit nach Corona vorsorgen möchten, sind gut beraten, ihre Kunden explizit auf die Möglichkeit von Verschiebungen hinzuweisen. Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang auch sinnvoll, über die Vorteile zu sprechen, die mit einer Verschiebung als Alternative zum Storno verbunden sind.

Wer verschiebt, profitiert unter anderem von:

  • der Möglichkeit, auf ehemalige Absprachen zu einem späteren Zeitpunkt zurückgreifen zu können
  • der Tatsache, dass eine bereits geleistete Anzahlung problemlos angerechnet werden kann.

Kundenfreundliche Dienstleister können eine Verschiebung mit Hilfe besonderer Angebote noch ein wenig attraktiver machen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Rabatt? Die Chancen, die Kundenbindung in Zeiten von Corona zu intensivieren, sind oft vielseitiger, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag.

Soll ich auf meine Kunden zugehen oder soll ich warten, bis sie zu mir kommen?

In Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der Corona-Krise größere Veranstaltungen ohnehin abgesagt werden müssen und dass ein umfangreicher Informationsfluss zum Kundenservice gehört, wird es von vielen Auftraggebern geschätzt, wenn Dienstleister auf transparente Weise mit ihnen in Kontakt treten.

Daher macht es durchaus Sinn, sich frühzeitig bei seinen Kunden über deren Vorstellungen und Wünsche zu erkundigen. Parallel dazu haben verlässliche Dienstleister auch einen Plan B in petto, in dessen Zusammenhang beispielsweise explizit auf die Möglichkeit einer Terminverschiebung hingewiesen wird.

Ein entsprechendes Vorgehen sollte vor allem in psychologischer Hinsicht nicht unterschätzt werden. Immerhin schafft es Vertrauen, nicht nur auf eine Problemstellung hingewiesen, sondern zusätzlich mit möglichen Lösungsansätzen konfrontiert zu werden.

Wer hingegen zu lange wartet oder auf eine Kontaktaufnahme mit den Kunden verzichtet, läuft Gefahr, diese zu verärgern. Aussagen wie „Wieso haben Sie mich hierüber nicht früher informiert?“ können dann dafür sorgen, dass das Verhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer nachhaltig gestört wird. Das Resultat: die Chancen, die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich ausführen zu dürfen, sinken.

Meine Existenz ist gefährdet, was soll ich tun?

Viele Berufsgruppen, die sich unter anderem auf Dienstleistungen im Bereich Hochzeiten fokussiert haben, werden aktuell mit Existenzängsten konfrontiert. Immerhin müssen sie in den kommenden Wochen auf eine wichtige Einnahmequelle verzichten.

Wer jedoch die Nachrichten verfolgt, weiß, dass aktuell eine Vielzahl an staatlichen Hilfen angeboten wird. Hier gilt es, sich frühzeitig zu informieren, um die entsprechenden Anträge fristgerecht einzureichen.

Weiterhin spielt auch der Faktor Ehrlichkeit eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Schadensbegrenzung zu betreiben. Wer Angst vor einem Einbrechen der Umsatzzahlen hat, ist gut damit beraten, seine Kunden explizit auf die Möglichkeit einer Verschiebung als Alternative zum Storno hinzuweisen. Viele Brautpaare haben hierfür Verständnis und erklären sich dazu bereit, bereits geleistete Anzahlungen stehen zu lassen und die Dienstleistung beispielsweise im Herbst oder Winter in Anspruch zu nehmen.

Ein Mix aus Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit kann dir dabei helfen, das eigene Unternehmen durch diese schwierige Phase zu bringen. Gleichzeitig sollte sich natürlich auch niemand davor scheuen im Zweifel und nach Überprüfung von Umsatzprognosen und Co. staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Allgemeine Informationen für meine Kunden

Wie auch mit Hinblick auf Hochzeitsverschiebungen durch Corona gilt, dass viele Gemüter durch einen umfangreichen Informationsfluss beruhigt werden können.

In unserem PDF finden Brautpaare alle Informationen, die mit Hinblick auf:

  • die Kommunikation mit Dienstleistern
  • aktuelle gesetzliche Regelungen
  • Handlungsmöglichkeiten
  • Verschiebungen als Alternative zum Storno
  • Dienstleistungs- und Werksverträge

beachtet werden sollten. Nutzt diese unkomplizierte Möglichkeit und unsere Aufbereitung an Daten und Informationen, um in dieser schwierigen Zeit den Kontakt zu den Kunden nicht zu verlieren, diese zu beruhigen und so die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zu schaffen.

Wichtig: selbstverständlich kann dieses PDF keine persönliche Beratung ersetzen! Vielmehr stellt es eine praktische Zusammenstellung wichtiger Informationen dar, die im Idealfall durch eine Kombination aus Mitgefühl und Verständnis ergänzt werden sollte. Dementsprechend ist es unerlässlich, dass Dienstleister nach wie vor als erste Ansprechpartner fungieren, wenn es darum geht, den „schönsten Tag im Leben“ unter diesen besonderen Umständen zu planen.

Checkliste für Brautpaare – 10 Dinge, die zu tun sind, wenn die Hochzeit aufgrund der Corona-Krise verschoben werden muss

Zuerst solltet ihr prüfen, ob eure Hochzeit zum geplanten Termin noch stattfinden kann – Information der Gemeinde, Standesamt, Kirche, Location einholen.

Wenn eure Hochzeit aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, dann gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die folgende kurze To Do Liste abzuarbeiten:

  1. Entscheidung treffen, die Feier zu verschieben
  2. Liste mit Kontaktdaten (Dienstleister, Gäste) erstellen
  3. Location kontaktieren
  4. Ersatztermine gemeinsam prüfen und notieren
  5. Weitere Dienstleister kontaktieren und die neuen Termine abklären
  6. Gäste über die Verschiebung informieren
  7. Neuen Termin mit Location und Dienstleistern bestätigen
  8. Gästen das neue Datum mitteilen
  9. Prüfen, ob die Hochzeitsreise umgebucht werden muss
  10. Auf den neuen Termin freuen <3

Wichtig! Seid nicht traurig über die Verschiebung eurer Feier und freut euch auf den neuen Termin.

1. Entscheiden zu verschieben!

Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es falsch, zu behaupten, dass Hochzeiten in ganz Deutschland während der Corona-Krise grundlegend verboten wären. Solltet ihr heiraten dürfen, dann erfolgt dies unter ganz klaren Bedingungen und mit Kompromissen. Verschiebt eure Hochzeitsfeier lieber auf einen späteren Termin, auch wenn es im ersten Moment traurig ist.

2. Liste mit Kontaktdaten der Gäste und allen gebuchten Dienstleistern erstellen

Besonders praktisch ist es, wenn bereits eine Liste existiert, auf der die Namen aller eingeladenen Gäste und Dienstleister vermerkt wurden. Wenn nicht, dann wird es jetzt Zeit eine Liste mit allen wichtigen Telefonnummern und E-Mail Adressen zu erstellen.

3. Location kontaktieren

Kontaktiert als erstes eure Location und informiert sie darüber, dass ihr die Hochzeit verschieben möchtet/müsst.

4. Ersatztermine mit der Location prüfen

Klärt mit eurer Location umgehend mögliche Ersatztermine und notiert diese für euer weiteres Vorgehen. Zieht auch Ausweichtermine unter der Woche in Betracht, wenn ihr euch noch 2020 das Ja-Wort geben möchtet.

5. Dienstleister kontaktieren und neue Termine abklären

Kontaktiert im Anschluss alle eure Dienstleister (also DJ, Fotograf, Florist, Konditor, Caterer etc.) und klärt die möglichen Ersatztermine mit ihnen ab. Die meisten Dienstleister verfolgen selbstverständlich ebenfalls die Nachrichten und sind sich im Klaren darüber, dass sehr viele Brautpaare auf sie zukommen. Sie werden bereits einen Plan B in der Hinterhand haben.

6. Gäste informieren, dass die Feier verschoben werden muss

Als nächstes solltet ihr eure Gäste darüber informieren, dass sich eure Hochzeitsfeier verschiebt. Keine Sorge, für die erste Information müsst ihr den neuen Termin noch nicht kennen.

7. Den neuen Termin festlegen und bestätigen

Wenn ihr mit all euren Dienstleistern gesprochen habt und einen neuen Termin gefunden habt, dann legt diesen Termin nun verbindlich mit allen Dienstleistern und der Location fest.

8. Informiert die Gäste über den neuen Termin

Informiert eure Gäste über den neuen Termin. So könnt ihr sichergehen, dass die Botschaft wirklich bei jedem Gast angekommen ist und eure Feier wie geplant stattfinden kann. Achtung, auch hier gibt es bereits einen neuen Trend, die “Change the Date” Karten. Kostenlose Freebies zum Herunterladen findet ihr weiter unten.

9. Prüfen, ob die Hochzeitsreise verschoben werden muss

Prüft zum Schluss mit eurem Reisebüro oder Reiseanbieter, ob ihr die bereits gebuchte

Reise in der aktuellen Situation ebenfalls verschieben möchtet/müsst. Die Reise wird dann einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

10. Auf den neuen Termin freuen <3

Ihr habt alle Punkte dieser To-Do Liste erledigt und könnt euch jetzt wieder auf die Planung besinnen und auf den neuen Termin freuen.