Natürlich solltest du in aller erster Linie aus Liebe den Bund der Ehe mit deinem Partner oder auch mit deiner Partnerin eingehen. Allerdings solltest du auch die steuerlichen und die anderen finanziellen Vorteile nicht außer Acht lassen, von welchen du bei einer Heirat profitieren kannst. Wie und inwiefern sich deine Hochzeit positiv auf deine Steuer und auf deine Finanzen auswirkt, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Viele Menschen gehen den Bund der Ehe ein, um steuerliche Vorteile aus dem Zusammenschluss zu ziehen. In diesem Fall ist sogar das Datum der Eheschließung entscheidend. Damit du in den Genuss aller Vorteile, welche eine Heirat mit sich bringt, kommen kannst, zeigt dir der Artikel jeden einzelnen Aspekt genau und detailliert auf.
Wie schon gesagt, solltest du in aller erster Linie heiraten, weil du deinen Partner oder deine Partnerin liebst und nicht, weil du Steuern sparen und andere finanziellen Vorteile genießen möchtest. Doch, wenn du deinen Partner oder deine Partnerin liebst und dies auf Gegenseitigkeit beruht, gibt es einige weitere Gründe, aus welchen du dir überlegen solltest, den Bund der Ehe mit deinem Partner oder deiner Partnerin einzugehen. Folgende weitere Gründe sprechen für eine Hochzeit und die damit einhergehenden Vorteile:
Das Schlagwort in dem Bezug auf das Sparen der Steuern ist das Splitting. Das Ehegattensplitting räumt dir sehr viele Vorteile ein, da du in diesem Fall eine Steuererklärung zusammen mit deinem Partner machen kannst. In diesem Fall wählst du auf deiner Steuererklärung die Zusammenveranlagung.
Du stellst dir sicher die Frage, wie das Ehegattensplitting funktioniert und wie du dieses auf deiner Steuererklärung richtig machst, bzw. inwiefern du von ihm profitieren kannst. Sobald du die Steuererklärung zusammen mit deinem Partner machst, addiert das Finanzamt dein Einkommen zu dem deines Partners. Die entstehende Summe teilt es dann durch zwei. Basierend auf dem Ergebnis berechnet das Finanzamt dann die Einkommenssteuern. Dieses Ergebnis verdoppelt das Finanzamt dann, woraus die Einkommenssteuer entsteht, welche du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zahlen musst. Du profitierst vor allem davon, wenn der Unterschied bezüglich des Einkommens von dir und deinem Partner besonders hoch ist.
Der Partner A verdient um die 50.000 Euro im Jahr und der Partner B verzeichnet ein Einkommen von 15.000 Euro im Jahr.
Bei getrennter Veranlagung der beiden Ehepartner fällt eine Einkommenssteuer von 13.911 Euro an. Die gemeinsame Zusammenveranlagung sorgt hingegen für eine gemeinsame Einkommenssteuer von 12.530 Euro und beutetet somit auch ein Ersparnis. Der Splittingvorteil beläuft sich somit auf 1.381 Euro.
Je geringer der Unterschied der beiden Einkommen ist, desto geringer fällt der Splittingvorteil aus. Aus diesem Grund solltest du dir eine Hochzeit aus steuerlichem Vorteil gut überlegen, wenn keine großen Unterschiede bezüglich deines Einkommen und des Einkommens deines Partners/deiner Partnerin liegen. Allerdings stellt dies auch kein Grund dar nicht zu heiraten, wenn du aus Liebe den Bund der Ehe mit deiner Freundin/deinem Freund eingehen möchtest.
Mit deiner Hochzeit kommst du in den Genuss dir eine neue Steuerklasse aussuchen zu können. Zu kannst in diesem Zusammenhang aus unterschiedlichen Kombinationen der Steuerklassen wählen. Treffe aus diesem Grund keine übereilte Entscheidung, sondern wähle die Steuerklasse und die Kombination der Steuerklasse mit Bedacht.
Nach der Hochzeit erhalten du und dein Partner/deine Partnerin eine automatische Steuerklasse. Bei dieser handelt es sich um die 4/4, für welche du keinen Antrag stellen musst. In diesem Zusammenhang berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres und du kannst mit dieser Steuerklasse verhindern in die Verlegenheit der Steuernachzahlung zu kommen. Diese Steuerklasse solltest du jedoch nur dann wählen und zu deinem Vorteil nutzen, wenn du und dein Partner/deine Partnerin in etwas gleich viel verdient. Bei dieser Kombination der Steuerklassen musst du eine Steuererklärung abgeben.
Bei dieser Kombination wählt einer der beiden Partner die Steuerklasse 3 und der andere Partner die Steuerklasse 5. Der Partner mit dem höheren Einkommen entscheidet sich in diesem Fall für die Steuerklasse 3 und der andere Partner entscheidet sich für die Steuerklasse 5. Das hat den Grund, dass der Besserverdiener sehr viel weniger Abzüge hat und somit ein größeres Nettogehalt bekommt. Sobald ein Partner 60 Prozent des Familieneinkommens mit seinem Einkommen beisteuert, lohnt sich diese Kombination sehr. Allerdings musst du bei dieser Kombination oft mit einer Nachzahlung der Steuern rechnen.
Um für dich die beste und rentabelste Steuerklasse ermitteln zu können, solltest du dich entweder an einen Finanzbeamten oder auch an einen Rechner im Internet wenden. Am besten greifst du für diese Zweck auf den Einkommenssteuerrechner des Finanzministeriums zurück.
Bedenke bei all den Vorteilen, welche die Hochzeit bezüglich der Steuern mit sich bringt, dass die steuerlichen Vorteile bei der optimalen Steuerklasse von temporärer Dauer sind. Die steuerliche Belastung ist auf lange Sicht gesehen dieselbe. Im dümmsten Fall, flattert dir eine Aufforderung zur Nachzahlung der Steuern ins Haus.
Die Lohnersatzleistungen berechnen sich anhand des Nettogehaltes. So berechnen sich unter anderem
an dem Nettogehalt. Du kannst, mit der Wahl der richtigen und optimalen Steuerklasse, die Höhe dieser Leistungen positiv beeinflussen und dich somit auf ein höheres Elterngeld oder ein höheres Arbeitslosengeld freuen.
Beachte in diesen Zusammenhang aber, dass du spätestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes deine Steuerklasse gewechselt haben musst.
Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass du höhere Freibeträge genießen kannst, wenn du den Bund der Ehe eingehst und deine Steuerklasse somit optimierst.
Hast du viel Geld in Kapitalanlagen investiert und dein Partner/deine Partnerin nicht? Dann zahlt sich die Hochzeit unter bestimmten Umständen aus. Bei Paaren verdoppelt sich der Sparerfreibetrag von 801 Euro. Du kannst diesen dann frei zwischen dir und deinem Partner/deiner Partnerin aufteilen.
Mache deinem Partner/deiner Partnerin teure Geschenke lieber nach der Hochzeit. Denn ab dann steht dir ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung.
Auch bezüglich der Erbschaften, steht dir ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Zudem kennt die gesetzliche Erbfolge unverheiratete Paare nicht.
Der Tag der Hochzeit beeinflusst deine steuerlichen Vorteile. Der Splitting-Vorteil findet immer rückwirkend für das ganze Jahr Anwendung. Wenn du also am 31. Dezember den Bund der Ehe eingehst, gilt du aus steuerlicher Sicht seit Jahresbeginn als verheiratet. Aus diesem Grund gehen sehr viele Paare im Dezember den Bund der Ehe ein.
In aller erster Linie solltest du deinen Partner/deine Partnerin aus Liebe heiraten. Doch die steuerlichen Vorteile sind ein toller Bonus zu deiner Hochzeit.