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Verlobung: Alles rund ums Verlöbnis und die Verlobungszeit

Dein Schatz und Du habt beschlossen, dass es soweit ist: Ihr wollt heiraten und den Rest Eures Lebens miteinander verbringen. Der erste Schritt dabei ist die Verlobung. Hier erfährst Du, woher diese Tradition auf dem Weg zur Ehe stammt, welche Bedeutung sie heute noch hat und wie Ihr Eure Verlobung am besten feiern könnt.

Definition: Was bedeutet Verlobung?

Als Verlobung bezeichnet man das Versprechen, mit einer anderen Person eine Ehe zu schließen – unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Beziehung zwischen Mann und Frau oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft handelt. Meistens entsteht eine Verlobung dadurch, dass einer der beiden dem anderen einen Heiratsantrag macht. Das muss aber nicht immer der Fall sein.

Insgesamt umfasst die Verlobungszeit, als Vorbereitungszeit aufs Heiraten, die Spanne zwischen dem Entschluss zu heiraten und der Heirat selbst. Natürlich kann eine Verlobung aber auch dann enden, wenn eine der beiden Personen doch nicht mehr heiraten möchte. Er oder sie löst dann mit der Trennung das Verlöbnis auf.

Was ist eine Verlobung?

Die Verlobung hat eine lange Tradition. Erste schriftliche Erwähnung finden Verlöbnisse bereits im Alten Testament der Bibel: Im zweiten Buch Mose bezeichnet die Verlobung einen Vertrag, mit dem ein Mann durch die Zahlung einer Heiratsgabe den Anspruch auf eine Frau erwirbt. Tatsächlich spielte die Verlobung lange Zeit eine große Rolle im Rahmen von arrangierten Ehen: In der Vergangenheit versprachen Eltern oft ihre Kinder einander. Diese waren folglich verlobt, bis sie alt genug waren, um tatsächlich zu heiraten.

Bei arrangierten Ehen war die Verlobungszeit früher dazu da, sich gegenseitig kennenzulernen und zu testen, ob der Partner oder die Partnerin die versprochenen Vorteile für sich und die eigene Familie auch wirklich einhalten konnte. Vor allem, wenn für politische Bündnisse und Allianzen geheiratet wurde, war das ein wichtiger Punkt.

Die Bedeutung der Verlobung heute

In der heutigen Moderne muss sich niemand mehr nach einer Verlobung kennenlernen. Vielmehr entscheiden sich Paare dann, sich zu verloben, wenn sie ihre Beziehung bald durchs Heiraten auf eine neue Ebene bringen wollen. Dabei gibt es unterschiedliche Typen: Während sich einige Menschen eher früh in der Beziehung verloben und dann lange Zeit bis zur tatsächlichen Heirat warten, führen andere erst viele Jahre lang eine Partnerschaft, bis sie sich für die Verlobung entscheiden und dann auch zügig heiraten.

Für Freunde und Verwandte hat eine Verlobung auf jeden Fall eine wichtige Signalwirkung: Wir meinen es ernst und wollen den Rest unseres Lebens zusammen verbringen. Wer nur wenig Zeit zwischen Verlobung und Ehe vergehen lassen will, kombiniert die Ankündigung des Verlöbnisses direkt mit einer Save-the-Date-Karte für die Hochzeit.

Wie verlobt man sich?

Die klassische Art der Verlobung ist ein Heiratsantrag, bei der er ihr einen Verlobungsring schenkt, den sie fortan am Ringfinger trägt. In Zeiten der Gleichberechtigung kann aber natürlich auch sie ihm einen Antrag machen oder ihr beschließt einfach zusammen, dass ihr heiraten wollt. In jedem Fall: Sobald Ihr Euch darauf geeinigt habt, in naher Zukunft oder irgendwann zu heiraten, seid Ihr verlobt.

Die Verlobung könnt Ihr groß mit allen Freunden, Verwandten und Bekannten feiern, nur mit Eurer Familie teilen oder ganz in Ruhe zu zweit begehen – hier gibt es keine verbindlichen Traditionen und Rituale. Stattdessen ist richtig, was Euch am besten gefällt. In vielen Fällen entscheiden sich Paare auch, ihre Verlobung gar nicht an die große Glocke zu hängen, weil sie keinen großen Wert auf diese Tradition legen.

Der Unterschied zwischen Verlobung und Heiratsantrag

Ein angenommener Heiratsantrag führt immer zu einer Verlobung, während einer Verlobung nicht immer ein Heiratsantrag vorausgehen muss. Ihr könnt Euch auch ohne formellen Antrag verloben, zum Beispiel, indem Ihr gemeinsam Eheringe aussucht und kauft, Euch beim Standesamt für die Schließung einer Ehe anmeldet oder ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Alles, was zur Hochzeitsplanung gehört, sorgt dafür, dass ihr verlobt seid, weil ihr schließlich heiraten wollt. Ob ihr diesen Status auch offiziell annehmt und feiert, bleibt Euch überlassen.

Voraussetzungen für die Verlobung

Um die Familie vor dem Antrag um die Hand der Tochter zu bitten, musste früher der angehende Bräutigam eine Mitgift an die Eltern der Braut zahlen. Heute gibt es für die Verlobung keine finanziellen Verpflichtungen mehr. Der Verlobungsring ist ebenfalls optional, gehört für viele Paare aber einfach zu einer Verlobung dazu. Auch die Zustimmung der Eltern der zukünftigen Braut einzuholen, ist zwar noch Tradition, aber schon lange keine Pflicht mehr. Heute könnt Ihr auch ohne elterlichen Segen heiraten.

Im Gegensatz zur Heirat, für die beide Beteiligten volljährig sein müssen, gibt es für eine Verlobung auch kein Mindestalter. Ihr könnt Euch also bereits vor Eurem 18. Lebensjahr verloben und somit die Grundlage für eine spätere Ehe legen. Allerdings seid ihr damit natürlich nicht verpflichtet, zu heiraten, sondern könnt die Verlobung auch jederzeit wieder lösen und Euch anders entscheiden.

Wie lange kann man verlobt sein?

Vier von fünf Paaren heiraten im ersten Jahr nach ihrer Verlobung. Daher rührt auch die allgemeine Regel, dass die Hochzeit spätestens ein Jahr nach dem Heiratsantrag stattfinden sollte. Prinzipiell könnt Ihr aber beliebig lange verlobt sein. Es gibt hier weder eine Unter- noch eine Obergrenze. Wenn ihr also erst noch etwas Geld für Eure Traumhochzeit und die anschließenden Flitterwochen sparen oder aus einem anderen Grund noch etwas warten wollt, ist das überhaupt kein Problem.

Rechte und Pflichten bei einer Verlobung

Bei einer Verlobung handelt es sich lediglich um ein Versprechen. Verlobte haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf eine Heirat - unabhängig davon, ob die Verlobung durch einen Heiratsantrag, eine Anmeldung der Eheschließung oder anderweitig erfolgt ist.Anders als früher, können sie auch keinen Schadenersatz mehr fordern, wenn eine Verlobung gelöst wird. Eine Besonderheit gibt es jedoch: Vor Gericht gelten Verlobte bereits, genau wie Eheleute, als verwandt. Daher dürfen sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und müssen nicht gegen ihren Partner oder ihre Partnerin aussagen.