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Heirat und Steuerklasse – das solltest du beachten

Wer mit der Hochzeit den Bund fürs Leben schließt, trifft damit häufig eine der wichtigsten Entscheidungen seines Lebens. Mit der standesamtlich geschlossenen Ehe gehen auf der einen Seite verschiedene Verpflichtungen einher, wenn es darum geht, den Partner zu unterstützen. Demgegenüber stehen aber auch eine Reihe von Vergünstigungen, von denen die Eheleute profitieren. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die Möglichkeit ein, durch die Wahl der richtigen Steuerklassen mehr Netto vom Brutto zu erhalten und vom sogenannten Ehegattensplitting zu profitieren.

Doch nicht nur darüber, wie sie die bestehenden Möglichkeiten voll ausschöpfen, sollten sich die Eheleute Gedanken machen. Denn die Wahl der Steuerklasse bleibt nicht folgenlos, wenn es später um Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Arbeitslosigkeit oder Elterngeld geht. Mit einer langfristigen Planung kann in jeden Fall viel Geld gespart werden. Was du dabei beachten solltest, erfährst du in den folgenden Abschnitten.

Nach der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse – diese Möglichkeiten stehen zur Auswahl

Zumindest darum brauchst du dich nach deiner Hochzeit nicht zwingend zu kümmern: deine ursprüngliche Steuerklasse wird auf jeden Fall geändert. Während Unverheiratete in den allermeisten Fällen in die Steuerklasse 1 eingeordnet sind und ihr Einkommen entsprechend versteuern müssen, wird Eheleuten zunächst automatisch jeweils die Steuerklasse 4 zugewiesen. Doch längst nicht in allen Fällen ist diese Zuordnung in Bezug auf die optimale Verteilung der Steuerlast auch optimal. Das Ehepaar sollte sich also Gedanken darüber machen, welche Kombination von Steuerklassen für sie jeweils optimal ist.

Dabei ist im Prinzip keine besondere Eile geboten. Die Steuererklärung kann auch einige Jahre rückwirkend eingereicht werden. Nur wer möglichst schnell Geld vom Finanzamt zurückhaben möchte, sollte auch schnell handeln. Die einmal gewählte Steuerklassenkombination ist darüber hinaus auch nicht für immer und ewig festgeschrieben, sondern kann einmal im Jahr an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden. Der letzte Termin, bis zu dem die Änderung der Steuerklasse angezeigt werden muss, ist der 30. November.

Hier erfährst du nun, welche Kombinationen aus Steuerklassen prinzipiell möglich sind und für welche Konstellationen diese üblicherweise gewählt werden. Zunächst stellen wir dir noch zwei wichtige Parameter für die Steuerberechnung vor, die bei der Wahl der Steuerklassen ebenfalls zum Tragen kommen.

Vorteil für Eltern: der Kinderfreibetrag

Mit dem Kinderfreibetrag können Eltern die Steuerlast deutlich senken. Mit Blick auf den Kinderfreibetrag wird vom Finanzamt automatisch berechnet, ob die Auszahlung des Kindergeldes oder die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags günstiger ist. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2020 7.812 Euro und wird von Jahr zu Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag kann für jedes kindergeldberechtigte Kind in Anspruch genommen werden. Inwieweit jedoch beide Eltern davon profitieren, hängt von der Wahl der Steuerklassen ab. Wir kommen später darauf zurück.

Vorteil für (fast) alle: das Ehegattensplitting

Unabhängig davon, welche der im folgenden beschriebenen Kombinationen von Steuerklassen gewählt wird, profitieren Verheiratete bei der Steuer vom sogenannten Ehegattensplitting. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide Partner arbeiten oder nur einer. Das Grundprinzip besteht darin, dass beide Einkommen addiert werden. Das gesamte Einkommen wird dann wieder auf beide Partner verteilt und jeder zahlt darauf die entsprechenden Steuern. Insbesondere Gutverdiener rutschen dadurch in Regionen mit deutlich günstigeren Steuersätzen, während Geringverdiener etwas mehr Steuern zahlen müssen als vorher.

Entscheidend ist aber, dass in Summe deutlich weniger Steuern an das Finanzamt abgeführt werden müssen, als wenn jeder einzeln seine Steuern abführen würde. Für das Prinzip des Ehegattensplittings musst du dich aber bewusst entscheiden. Demgegenüber ist es auch möglich, weiterhin getrennt zu veranlagen. Dabei sprechen auch einige Gründe gegen die Nutzung des Ehegattensplittings:

Pro Ehegattensplitting

  • Erhebliche Steuerersparnis bei großen Gehaltsunterschieden

  • Ein Ehepartner kann sich auf Hausarbeit und Kindererziehung konzentrieren

Contra Ehegattensplitting

  • Fehlende Anreize für den Partner mit geringem Einkommen, (höheres) Gehalt zu erzielen
  • Last des Haushaltseinkommens ruht auf einem Partner – höheres Risiko bei Ausfall

Tatsächlich solltest du dir also überlegen, ob und vor allem mit welcher Perspektive du dich für das Ehegattensplitting entscheidest, wenn du geheiratet hast. Gerade bei großen Gehaltsunterschieden liegt der Vorteil natürlich auf der Hand. Langfristig kann sich diese Regelung aber auch negativ auswirken. Denn der Anreiz, dass ein Partner ganz zu Hause bleibt oder nur geringfügig dazuverdient, wird durch das Ehegattensplitting erhöht. Das ist natürlich zunächst praktisch, wenn sich einer voll und ganz um Kinder und Haushalt kümmern kann.

Der Nachteil: Nach einigen Jahren hast du dich bzw. dein Partner vom Arbeitsmarkt entfernt und es wird immer schwerer, eine gut dotierte Stelle zu bekommen. Das Risiko, welches durch den Ausfall des Hauptverdieners etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod besteht, ist also nicht zu vernachlässigen und sollte unbedingt bei der Planung mitberücksichtigt werden.

Gut fährst du sicherlich auch dann in deiner Ehe, wenn trotz Ehegattensplitting beide Partner weiter in Arbeit bleiben, dabei in gleicherweise zurückstecken und sich Kinder und Haushaltsarbeit gleichmäßig aufteilen.

Nun aber zu den jeweiligen Fällen und die jeweils günstigste Aufteilung der Steuerklassen. Im Prinzip stehen dir diese drei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • (1) Steuerklassenkombination 3 / 5 bei hohen Gehaltsunterschieden zwischen den Partnern

  • (2) Steuerklassenkombination 4 / 4 bei geringen Gehaltsunterschieden zwischen den Partnern

  • (3) Steuerklassenkombination 4 / 4 mit Faktor, wenn der errechnete Steuervorteil sofort wirksam werden soll

Erste Möglichkeit: Hoher Gehaltsunterschied zwischen den Partnern

Allen Bestrebungen zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zum Trotz ist nach wie vor ein beachtlicher Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen zu konstatieren. Dass ein Partner, in aller Regel der Mann, also deutlich mehr verdient, scheint bis auf weiteres das Standardmodell zu bleiben. Im Prinzip spielt es aber überhaupt keine Rolle, ob der Mann oder die Frau mehr verdient, um in den Genuss des bereits skizzierten Prinzips des Ehegattensplittings zu kommen. Denn in diesem Fall wird der Partner mit dem hohen Einkommen dann in die Steuerklasse 3 eingeordnet, der Partner mit dem geringen Einkommen erhält die Steuerklasse 5. Als Faustregel kann der Wert von 60 Prozent angenommen werden, den der eine Partner mehr verdienen sollte als der andere, damit sich dieses Verfahren auszahlt.

Je höher der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ausfällt, desto größer ist am Ende auch der Steuervorteil. Doch Vorsicht: in einigen Fällen kann es bei der Steuererklärung auch zu unerwarteten Nachzahlungen kommen. Das liegt daran, dass die Steuervorteile der einzelnen Steuerklassen sofort nach der Anmeldung beim Finanzamt wirksam werden. In vielen Fällen wird der Steuersatz vom Finanzamt für den Partner mit dem geringen Gehalt etwas zu niedrig angesetzt. Wird dann die gemeinsame Steuererklärung abgegeben, zu der Paare in dieser Steuerklassenkombination in jeden Fall verpflichtet sind, wird diese dann nachträglich eingefordert.

Zweite Möglichkeit: Geringer oder kein Gehaltsunterschied zwischen den Partnern

Ist der Gehaltsunterschied minimal, brauchst du nicht unbedingt über eine Änderung der Steuerklassen nach der Hochzeit nachzudenken. Beide Partner können in der automatisch zugewiesenen Steuerklasse 4 bleiben. Jeder Partner wird nach seinem idealen Steuersatz versteuert. Eine Zusammenlegung wie beim Ehegattensplitting ist nicht unbedingt sinnvoll. Außerdem wird der Kinderfreibetrag gleichmäßig auf beide Partner verteilt, bleibt in Summe aber genauso hoch, wie der gesetzliche Gesamtbetrag. Ehepaare, die sich für diese Kombination entscheiden, brauchen auch nicht unbedingt eine Steuerklärung abzugeben.

Dritte Möglichkeit: die Partner möchten unabhängig bleiben und eigenen Haushalt führen

Mit den eben geschilderten Fällen waren lange die meisten Paare berücksichtigt. Doch mit der Flexibilisierung nimmt der Anteil der Fernbeziehungen zu, mit der Folge, dass die Ehepartner unterschiedliche Haushalte führen. Ist dies bei dir der Fall, dann solltest du über die dritte Möglichkeit nachdenken, der Steuerklassenkombination 4 / 4 mit Faktor. Dabei wird der Splittingvorteil direkt vom Finanzamt berechnet und auf die monatliche Steuerlast angewendet. Jeder Partner bekommt somit sofort seinen Steuervorteil ausgezahlt und es muss nicht mit Nachzahlungen bei der späteren Steuererklärung gerechnet werden.

Natürlich ist es auch möglich, dass getrenntlebende Paare die Steuerklassenkombination 3/5 wählen. Dann steht aber ein Partner finanziell deutlich schlechter dar und man müsste sich Gedanken über einen internen finanziellen Ausgleich machen.

Rechenbeispiel Steuervorteil Ehegattensplitting

Das solltest du bei der Wahl der Steuerklasse außerdem beachten

Doch nicht allein der kurzfristige Vorteil aus der jeweils idealen Steuerklassenkombi ist entscheidend, sondern auch die zukünftige Planung sollte eine Rolle spielen. Dabei solltest du und dein Partner vor allem die folgenden Punkte beachten:

  • Soll Elterngeld beantragt werden?
  • Wer hat das größere Risiko arbeitslos zu werden?
  • Ist eine Langzeitkrankheit zu befürchten?

Wichtig ist vor allem die Überlegung, dass eventuelle Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld auf der Grundlage des Nettogehaltes berechnet werden. Ist also die Frau in der Lohnsteuerklasse 5 und hat ohnehin schon ein geringes Einkommen, so sinkt der Anspruch auf Elterngeld zusätzlich. Das Gleiche gilt für die Höhe eines eventuell notwendigen Arbeitslosengeldes. Ist also absehbar, wer Elterngeld beantragt, kann es sich unter Umständen lohnen, im Jahr davor die Lohnsteuerklasse entsprechend anzupassen. Und auch das Krankengeld der Krankenkasse wird auf der Grundlage der Nettobezüge berechnet. Droht also eine Langzeitkrankheit mit längerem Ausfall, ist auch hier eine Überlegung nach der richtigen Krankenkasse angebracht.

Fazit - Nicht erst nach der Hochzeit über Steuern sprechen

Die Hochzeit bringt steuerlich in den meisten Fällen einige Vorteile. Doch Paare sollten nicht nur die Ersparnis der optimalen Steuerklassenkombination im Auge haben, sondern auch perspektivisch denken. Neben dem Anspruch, weiter im Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben und sich damit Karriereoptionen zu sichern, solltest du bei der Wahl der Steuerklasse auch berücksichtigen, dass sich aus dem jeweiligen Nettogehalt Ansprüche auf staatliche Leistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosenunterstützung ableiten.