Eine Ehe wird erst durch eine standesamtliche Trauung rechtsgültig, obwohl für viele Brautpaare eine kirchliche Hochzeit zum Höhepunkt wird. Allerdings müssen bei einer standesamtlichen Trauung einige Punkte unbedingt beachtet werden.
Ganz egal, ob sich Brautpaare für eine kirchliche Trauung entscheiden, nur wenn du gemeinsam mit deinem Partner oder der Partnerin vor den Standesbeamten trittst, bist du laut deutschem Gesetz rechtsgültig verheiratet. Deshalb legen die meisten Brautpaare die standesamtliche Trauung zeitlich vor die kirchliche Trauung, um schon als Ehepaar den Segen der Kirche zu empfangen.
Die feierliche Zeremonie auf dem Standesamt ist kann erst stattfinden, wenn wichtige Unterlagen von beiden Partnern beim Standesamt vorgelegt werden.
Dazu zählen:
Eine standesamtliche Trauung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung angemeldet werden. War ein Partner schon einmal verheiratet, muss dieser nachweisen, dass die vorherige Ehe aufgelöst wurde, dazu wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Auflösungsvermerk der Vorehe benötigt, diese Abschrift darf auch nicht älter als sechs Monate sein.
Für vorhandene Kinder muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorgelegt werden. Wenn ein oder beide Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, solltest du bei einem Vorgespräch mit dem Standesbeamten besprechen, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden.
Bist du noch keine 18 Jahre alt, möchtest aber dennoch heiraten, dann benötigst du eine Erfordernis-Befreiung vom zuständigen Familiengericht. Ist bereits ein Kind vorhanden, muss die Abstammungsurkunde für das Kind ebenfalls eingereicht werden.
Welche Kosten letztendlich zusammenkommen, hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. Jede Gemeinde und jedes Bundesland fordert dabei andere Kosten vom Brautpaar:
Wenn du an einem Freitagnachmittag oder an einem Samstag heiraten möchtest, dann verlangen die meisten Standesämter einen Aufschlag, die Kosten können sich so schnell verdoppeln. Für eine Außenstelle oder einen besonderen Ort werden für eine Trauung extra Kosten berechnet, die in der Regel höher ausfallen können.
Eine standesamtliche Trauung kann ebenfalls sehr romantisch gestaltet werden wie eine Trauung in der Kirche. Der Standesbeamte kann bei seiner Rede persönliche Details in seine Rede einfließen lassen. Mit dem Standesbeamten kann außerdem besprochen werden, welche Musik beim Einzug, während der Trauung und beim Auszug gespielt werden soll.
Allerdings ist der wichtigste Punkt immer die Frage des Standesbeamten, ob beide Partner die Ehe eingehen möchten. Eine standesamtliche Trauung dauert etwa 20 bis 30 Minuten und der Ablauf der Trauung gestaltet sich so:
Bei einer standesamtliche Heirat sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich, allerdings können auf Wunsch des Brautpaares zwei Trauzeugen benannt werden. Die Trauung findet in der Regel im Trauzimmer des zuständigen Standesamtes statt, die meisten Städte sind dazu übergegangen, das Standesamt in einem schönen Gebäude der Gemeinde unterzubringen.
Die Trauzimmer befinden sich oft im Rathaus und verfügen über hohe Decken, außergewöhnliche Stuckverzierungen und eine festliche Bestuhlung. Einige Standesämter bieten auch besondere Außenstellen für die standesamtliche Trauung, das können alte Gemäuer von Schlössern, von Freilichtmuseen, von Leuchttürmen oder von Burgen sein.
Da die meisten Trauzimmer nicht sehr groß sind, hat bei der Trauung nur eine bestimmte Anzahl Platz. Bei der Planung den Standesbeamten fragen, wie viele Gäste im Trauzimmer Platz finden, damit diese bei der Zeremonie nicht stehen müssen. Ob ein kleiner Sektempfang vor der Trauung möglich ist, solltest du mit dem Standesbeamten unbedingt absprechen.
Nach dem deutschem Gesetz bestehen für eine Ehe drei verschiedene Güterstände, dazu gehören die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist ein klassischer Güterstand, dieser besagt, dass jedes Paar, welches heiratet und keinen Ehevertrag abschließt, in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Das in einer Ehe erwirtschaftete Vermögen wird so beiden Ehepartnern zu gleichen Anteilen angerechnet. Ausgenommen davon ist Vermögen, welches bereits vor der Ehe vorhanden ist. Eheleute haften hier nicht für die Schulden des Partners.
Das Hauptmerkmal der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinnausgleich, denn hier wird bei einer Scheidung das gemeinschaftlich erwirtschaftete Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt. Das hat den Vorteil, dass derjenige Ehepartner unterstützt wird, der während der Ehe weniger verdient hat, um sich um Kinder und Haushalt zu kümmern.
Die Gütertrennung wird beim Notar in einem Ehevertrag festgehalten, hier ist der finanzielle Eigenstand der Ehepartner ausschlaggebend. Bei einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Der Gütertrennung eignet sich für Ehepaare, bei denen beide Partner einen Beruf ausüben oder aber für eigene Unternehmen privat haften. Dadurch kann das Privatvermögen nicht in die Konkursmasse im Ernstfall eingerechnet werden.
Die Gütergemeinschaft wird ebenfalls in einem Vertrag vereinbart, hier wird das Vermögen beider Partner zusammengelegt und das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wird, wird in das erwirtschaftete Gesamtvermögen einbezogen. Daher können nur beide Ehepartner gemeinsam über das Vermögen verfügen. Eine Vermögenstrennung im Falle einer Scheidung gestaltet sich aber eher als schwierig und sollte mit einem Anwalt vollzogen werden.