Allgemeine Mietbedingungen KRUU Fotobox

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen der KRUU GmbH, Bergrat-Bilfinger-Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall (nachfolgend Vermieter genannt), gelten für die Miete des unter Ziffer 1.5 definierten Mietgegenstands.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Mietbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu oder die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes.

1.3 Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch für zukünftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, für den Fall, dass beide Unternehmer sind. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Wunsch des Mieters die geltenden Allgemeinen Mietbedingungen übersandt werden.

1.4 Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der Miete und der georderten Leistungen des Vermieters nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Die Vermieterin vermietet folgenden Mietgegenstand: Die auf der Website des Vermieters dargestellte Fotobox (mobiler Fotoautomat), bestehend aus einer Spiegelreflex-Kamera, einem Touchscreen, einem Studiolicht und einem Foto-Drucker. Eine konkretere Beschreibung des Mietgegenstands kann der Website der Vermieterin kruu.com entnommen werden.

1.6 Die Vermieterin stellt dem Mieter ein Kundenportal zur Verfügung: Im Kundenportal hat der Mieter die Möglichkeit die Lieferanschrift festzulegen, die Liefer- und Abholtermin abzufragen, das Design der Ausdrucke zu definieren, die Bildergalerie einsehen, die wenige Tage nach Rücksendung des Mietgegenstands zur Verfügung steht, den Mietgegenstand um (ggf. kostenpflichtige) Zusatzleistungen zu erweitern und die Rechnung einzusehen.

2. Verfügbarkeitsprüfung und Vertragsschluss

2.1 Der auf der Website des Vermieters beschriebene Mietgegenstand stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter muss über eine Anfrage beim Vermieter (Online-Formular) die Verfügbarkeit des Mietgegenstands für den gewünschten Termin abfragen. Der Mieter wird vom Vermieter über diese Verfügbarkeit per E-Mail benachrichtigt.

2.3 Bei Verfügbarkeit des Mietgegenstands für den gewünschten Termin und nach entsprechender Bestätigung durch den Vermieter, ist der Mietgegenstand für die Dauer von drei Stunden ab Bestätigung für den Mieter reserviert. Der Mieter hat nun die Möglichkeit, binnen dieser Frist ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages über diesen Mietgegenstand für den gewünschten Termin abzugeben. Nach Ablauf der Frist, erlischt die Reservierung.

2.4 Der Mieter kann das Angebot zum Abschluss des Mietvertrages über den auf der Website des Vermieters im Bestellprozess zur Verfügung stehenden Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ verbindlich abgeben. Zum Bestellprozess gelangt der Mieter entweder über einen Hyperlink in der E-Mail, mit der die Reservierung von dem Vermieter bestätigt wurde, oder durch Anklicken des Buttons „Weiter“ auf der Website des Vermieters, nachdem die Verfügbarkeit auf der Website geprüft wurde. Im Rahmen des Bestellprozesses kann der Mieter seine Daten jederzeit prüfen und ggf. über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Änderungen vornehmen. Vor dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ hat der Mieter die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen, Eingaben zu berichtigen und/ oder zu löschen sowie auch die Möglichkeit dazu, den Bestellprozess ganz abzubrechen. Erst durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ schließt der Mieter den Bestellvorgang ab und bietet dem Vermieter damit den Abschluss eines Mietvertrages über den Mietgegenstand an.

2.5 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters annehmen,

  • indem er dem Mieter nach dem Zugang des Angebots innerhalb von 7 Tagen eine Bestellbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Bestellbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Mieter den Mietgegenstand überlässt, wobei insoweit der Zugang des Mietgegenstands beim Mieter maßgeblich ist,
  • indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages zur Zahlung auffordert. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb von 7 Tagen nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme des Vermieters zustande.

2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.8 Dem Mieter steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular kann der Mieter auf der Website des Vermieters unter nachfolgendem Link einsehen und abrufen: Widerrufsbelehrung

2.a. Leistungsänderung nach Vertragsschluss

2a.1. Nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 ist es dem Mieter jederzeit möglich, zusätzliche Leistungen oder besondere Zusatzangebote des Vermieters (nachfolgend: Upgrade) zu ordern. Für den Vertragsschluss für solche Upgrades gilt Ziff. 2 sinngemäß.

2a.2. Sofern der Mieter nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 Teile seiner gebuchten Leistung stornieren möchte (nachfolgend: Downgrade), so ist dies nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Erteilung einer solchen Zustimmung obliegt im alleinigen Ermessen des Vermieters. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Downgrade. Für Stornierungen des gesamten Vertrags gilt Ziff. 11.

3. Beginn und Ende der Mietzeit – Nutzung innerhalb der Mietzeit

3.1 Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen durch den Mieter an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) nachfolgenden Werktag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3.2 Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) zu nutzen.

3.3 Ist eine Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen.

3.4 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

3.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

3.6 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

4. Mietzahlung – Zahlungsarten - keine Kaution

4.1 Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Mietpreis ergibt sich aus der Bestellung des Mieters. Bei den angegebenen Mietpreisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben. Der Mieter muss die Miete spätestens bis zum siebten Tag nach Annahme des Angebots durch den Vermieter (Ziffer 2.5) bezahlen.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit werden dem Mieter im Bestellprozess auf der Website des Vermieters mitgeteilt. Die Zahlungsmöglichkeiten sowie die weiteren Hinweise und Informationen hierzu findet der Mieter unter Zahlungshinweise/ Zahlarten auf der Website des Vermieters unter diesem Link: Bezahlung

4.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/ oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietgegenstands, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Der Mieter hat die Möglichkeit, zusätzliche Optionen online kostenpflichtig zu bestellen/zu buchen.

4.4 Der Mieter schuldet keine Mietsicherheit/ Kaution.

5. Rechte und Pflichten des Mieters (Rückgabe – Kosten – Untervermietung – Nutzung u.a.)

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen (siehe hierzu auch Ziffer 7.2) und diesen am ersten Werktag nach dem vom Mieter im Vorfeld mitgeteilten Termin zurückzugeben (Ende Mietzeit). Diese Rückgabe erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde - durch Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an das von dem Vermieter beauftragte Transportunternehmen zum Zwecke der für den Mieter kostenfreien Rücksendung an den Vermieter an einer der Paket-Annahmestationen des Transportunternehmens. Auf Grundlage der von dem Mieter angegebenen Lieferanschrift, teilt der Vermieter dem Mieter rechtzeitig mit, an welchen in der Nähe liegenden alternativen Paket-Annahmestationen des Transportunternehmens der Mieter den Mietgegenstand zur Rücksendung aufgeben kann. Diese Mitteilung an den Mieter erfolgt durch sms oder E-Mail oder über das Kundenportal des Mieters auf der Website des Vermieters. Der Mieter ist frei, eine dieser mitgeteilten oder auch eine andere Paket-Annahmestationen des Transportunternehmens zu wählen. Der Mieter ist lediglich verpflichtet, den Mietgegenstand mit dem von der Vermieterin ausgewählten Transportunternehmen an die Vermieterin zurückzusenden.

5.2 Der Mieter hat nicht das Recht zur Selbstabholung des Mietgegenstands bei dem Vermieter.

5.3 Kann das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen den an die vom Mieter angegebene  Lieferanschrift versandten Mietgegenstand dort nicht an den Mieter oder einen vom Mieter zur Entgegennahme beauftragten Dritten übergeben werden, da eine Zustellung nicht möglich war und sendet das Transportunternehmen den Mietgegenstand wieder zum Vermieter zurück, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Zustellung trägt der Mieter. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt und/ oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat und/ oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.4 Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine Zustimmung in Schrift- oder Textform. Bereits hiermit erteilt der Vermieter seine Zustimmung zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands durch die Gäste einer etwaigen Veranstaltung, zu deren Anlass der Mieter den Mietgegenstand angemietet hat.

5.5 Der Mieter, der Unternehmer ist, darf den Mietgegenstand untervermieten; der Vermieter stimmt dieser Untervermietung bereits jetzt zu. Im Falle einer solchen Untervermietung ist der Mieter verpflichtet, seinerseits für die Untervermietung zur Umsatzsteuer zu optieren und im Übrigen die Verpflichtungen aus Ziffer 5 dieser Allgemeinen Mietbedingungen im Untermietvertrag dem Untermieter dergestalt aufzuerlegen, dass auch der Vermieter aus der Vereinbarung des Mieters mit dem Untermieter unmittelbare Rechte gegen den Untermieter herleiten kann (berechtigender Vertrag zu Gunsten Dritter). Der Mieter steht dem Vermieter uneingeschränkt dafür ein, dass der Untermieter diese Verpflichtungen einhält. Bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung des Mietgegenstands durch den Untermieter kann der Vermieter diese Zustimmung zur Untermiete sofort widerrufen und verlangen, dass der Mieter unverzüglich das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht dies nach einer entsprechenden Aufforderung des Vermieters nicht oder überlässt der Mieter unberechtigterweise das Mietobjekt einem Untermieter oder sonstigem Dritten, so kann der Vermieter diesen Mietvertrag fristlos kündigen; der Mieter bevollmächtigt den Vermieter hiermit, in diesem Falle auch das Untermietverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

5.6 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat ihn weiter vor schädlichen, also vor solchen Witterungseinflüssen zu schützen, die geeignet sind, Schäden am Mietgegenstand zu verursachen.

5.7 Der Mieter wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.

5.8 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

5.9 Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen

Nutzung des Mietgegenstands:

  • Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten u.ä. oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.
  • Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40° Celsius nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
  • Der Mieter muss sicherstellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% bis 80% liegt. Andernfalls drohen ebenfalls Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.

5.10 Der Mieter und/ oder Dritte, die mit Zustimmung des Vermieters den Mietgegenstand nutzen, müssen mit der beigefügten Bedienungsanleitung und sonstigen vermieterseitigen Anleitungen zur Nutzung des Mietgegenstandes vertraut sein und müssen diesen Anleitungen entsprechend handeln. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass diese dritten Personen von ihm entsprechend informiert werden.

5.11 Hat der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

5.12 Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren bzw. reagieren. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.

5.13 Der Mieter ist verpflichtet, es zu unterlassen, den Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstandes zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen. Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters in Schrift- oder Textform. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung des Mietgegenstands mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

5.14 Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Photobooth-Accessoires aus Papier zurückzugeben.

5.15 Der Mieter darf das ursprüngliche Verpackungsmaterial des Mietgegenstands nicht entsorgen. Der Grund dafür sind die Eigenschaften des auf den Mietgegenstand abgestimmten Verpackungsmaterials, insbesondere seine schockabsorbierende Eigenschaft und exakte Passgenauigkeit. Dadurch wird der Vertragsgegenstand vor Erschütterungen, z.B. bei Stürzen auf dem Transportweg, geschützt. Der Mieter ist verpflichtet, das von dem Vermieter zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial bzw. gleichwertiges Verpackungsmaterial für die Rücksendung des Mietgegenstands zu verwenden und diesen sicher zu verpacken, bevor er ihn zurückgibt. Jedenfalls muss der Mieter den Mietgegenstand gegen für ihn vorhersehbare Transportschäden sichern. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich und vor der Rückgabe den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.

6. Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands (Verzug)

6.1 Im Falle der verspäteten Rückgabe stehen dem Vermieter die gesetzlichen Ansprüche zu.

6.2 Unbeschadet von Ziffer 6.1 ist der Vermieter berechtigt, bei von dem Mieter zu vertretenden Rückgabezögerungen nach vorheriger Androhung in Schrift- oder Textform (z.B. Telefax, E-Mail) gegenüber dem Mieter für jeden angefangenen Werktag der verspäteten Rückgabe im Sinne der Ziffer 5.1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 Euro für jeden Tag des Verzugs zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Mieter zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.

7. Rechte und Pflichten des Vermieters (Gebrauchsüberlassung - Lieferung u.a.)

7.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen. Die Überlassung des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift.

7.2 Der Vermieter wird den Mietgegenstand spätestens einen Werktag vor dem im Vorfeld mitgeteilten und abgestimmten Termin an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift liefern. Der Vermieter informiert den Mieter über den Anlieferungstermin auf dem Kundenportal des Mieters oder per E-Mail mit einem sog. Tracking Link zur Sendungsnachverfolgung.

7.3 Zum Zweck des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus des Mietgegenstands stellt der Vermieter dem Mieter eine detaillierte Anleitung zur Verfügung. Zu den üblichen Öffnungs- und Bürozeiten – wie auf der Website der Vermieterin angegeben - steht der Vermieter oder einer seiner Mitarbeiter/ innen für etwaige im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Auf- und Abbau entstehenden Fragen zur Verfügung. Der Mieter erhält zu diesem Zweck und zur Beantwortung etwaiger sonstiger technischer Fragen nach Vertragsschluss eine Telefonnummer der Service-Hotline mitgeteilt.

7.4 Der Vermieter trägt die Versandkosten, es sei denn es liegt ein Fall der Ziffer 5.3 vor.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

8.1 Der Mieter kann gegen eine Mietforderung mit einer Forderung aus §§ 536 a, 539 BGB auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängel des Mietgegenstands oder einem Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er dies dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Wegen eines Rechts auf Minderung kann der Mieter ohne Einschränkung mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

8.2 Im Übrigen kann der Mieter nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Unbeschadet von Ziffer 8.1 kann der Mieter nur wegen Gegenforderungen, die auf dem Mietverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

8.3 Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB bleibt unberührt.

9. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen, etc.

9.1 Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen.

9.2 Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.

9.3 Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw. des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich und förderlich sind.

9.4 Bei einem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

9.5 Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.

10. Haftung des Vermieters

10.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.

10.2 Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

10.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.4 Die Einschränkungen der Ziffer 10.1 und der Ziffer 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.5 Die sich aus Ziffer 10.1 und Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Vermieter und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Mietgegenstands getroffen haben.

11. Stornierung

11.1 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises brutto;
  • Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises brutto;
  • Stornierung vom 14. bis 7. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 80 % des Mietpreises brutto.

Ab dem 6. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin hat der Mieter kein Stornierungsrecht mehr.

11.2 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

11.3 Die sich aus Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 ergebenden Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

11.4 Anstatt einer Stornierung räumt der Vermieter dem Mieter auch das Recht ein, den reservierten und gebuchten Termin zu verschieben. Macht der Mieter von diesem Recht Gebrauch und storniert der Mieter nach Verschiebung den reservierten und gebuchten neuen Termin, unabhängig davon, ob der neue Termin bereits datumsmäßig feststeht oder noch unbestimmt ist, so werden abweichend von der Regelung in Ziff. 11.1. Stornierungsgebühren in Höhe von 90% des Mietpreises brutto fällig.

11.5. Sofern der Mieter storniert, erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietpreis abzüglich der Stornogebühr ausschließlich in Wertgutscheinen.

12. Personenmehrheit als Mieter

12.1 Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.

12.2 Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von und gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch – unter Vorbehalt eines Widerrufs in Schrift- oder Textform – bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst mit Zugang beim Vermieter wirksam.

13. Datenschutzhinweise

Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: KRUU GmbH, Bergrat-Bilfinger-Str. 5, 74177 Bad Friedrichshall, Tel.: 08007240914, E-Mail: support@kruu.com, Website: www.kruu.com Die Datenschutzhinweise der KRUU GmbH findet der Mieter unter folgendem Link: Datenschutzhinweise

14. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr Die KRUU GmbH nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.

15. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

15.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis das für den Vermieter-Firmensitz in 74177 Bad Friedrichshall zuständige Gericht.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.4 Der Vermieter ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 09:00 - 17:00 unter der Telefonnummer: 051 889 5703 bzw. der E-Mail: support-de@kruu.com erreichbar.

15.5 Die KRUU GmbH hat ihren Sitz in der Bergrat-Bilfinger-Str. 5 in 74177 Bad Friedrichshall und ist beim Registergericht Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 743715 im Handelsregister eingetragen.