Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografen

1. Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle von KRUU GmbH & Co. KG durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen & Lieferungen im Zusammenhang mit der Fotografen-Vermittlung. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die Vertragsbedingungen auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers. Die Vertragsbedingungen dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden Vertragsbedingungen vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) “Fotografien” im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind alle vom Auftragnehmer hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Bilder in digitalisierter Form, auf Speichermedien, Bilder, Alben usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und Rechteinhaber einzuholen.

(6) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem all vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu überprüfen und durch eine Anzahlung zu bestätigen.

2. Nutzungs- & Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftraggebers gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich eine private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes wie z.B. diverse Fotofilter) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) ein kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichbildwerke im Nachhinein - gleich in welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Aufnahmen, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Daten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

3. Vergütung

(1) Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb der im Angebot angegebenen Frist, wenn nicht anders angegeben innerhalb von 30 Tagen, nach Übergabe der Kontaktdaten des Fotografen (Anzahlung) und nach Abschluss der Leistung des Fotografen (Aufnahmen am Tag Buchung) ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die entstandenen Aufnahmen Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage des Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend zum zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

(4) Mit der Annahme des Vertrages ist eine Anzahlung fällig. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

4. Stornierungsgebühren

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Stornierung des Auftraggebers Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen: mehr als 100 Tage vorher 50 % der Gesamtgage, weniger als 100 Tage vorher 80 % der Gesamtgage. Sollte der Fotograf bei einem Storno für das gebuchte Datum eine "Ersatz-Buchung" erhalten, werden nur die vorab entstandenen Aufwände und ggf. einen Differenzbetrag fällig, wenn die "Ersatz-Buchung" nicht dem gleichen Umfang entspricht.

5. Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für die Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zum vereinbarten Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

6. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten und Aufnahmen gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten auf Computersystemen zu speichern und zu verarbeiten. Dies betrifft sowohl lokale Computersysteme als auch Serversysteme.

7. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland hat, oder einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

KRUU GmbH
Bergrat-Bilfinger-Str. 5
74177 Bad Friedrichshall
Stand: 28.04.2017