Allgemeine Vertragsbedingungen für das KRUU-Partnerprogramm

1. Allgemeines

1.1 Anbieter des KRUU-Partnerprogramms ist:

KRUU GmbH
Bergrat-Bilfinger-Str. 5
74177 Bad Friedrichshall (nachfolgend „KRUU“ oder auch „wir“).

1.2 Unsere Dienste im Rahmen des KRUU-Partnerprogramms erbringen wir ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung zu. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir unsere Dienstleistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen.

1.3 Partner sind alle, die am KRUU-Partnerprogramm teilnehmen. Partner können sowohl Unternehmer wie auch Verbraucher sein.

2. Vertragsschluss

2.1 Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist die Registrierung des Partners in unserem KRUU-Partnerprogramm. Dies ist ausschließlich auf unserer Webseite unter kruu.com möglich. Ein wirksamer Vertragsschluss hängt davon ab, dass der Partner bei der Registrierung seinen Firmennamen, Vornamen, Familiennamen, sowie Kontaktdaten, insbesondere eine funktionierende E-Mail-Adresse, angibt.

2.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, indem der Partner unser Angebot durch Anklicken und Akzeptieren der Allgemeinen Vertragsbedingungen annimmt. Nach Vertragsschluss erhält der Partner per E-Mail eine Bestätigung des Vertragsschlusses durch KRUU nebst allen notwendigen Informationen zum Vertrag.

2.3 Beim Vertragsschluss kann der Partner das untenstehende Modell wählen (siehe Tabelle). Nach Vertragsschluss ist ein Wechsel des Provisionsmodells immer zu Beginn eines neuen Monats möglich mit einer Frist von 14 Tagen. Vermittelte Leads bleiben immer im präsenten Modell.

LeadSale
KRUU Fotobox mieten1 €7%
KRUU DJs1 €7%
KRUU Fotografen1 €7%
KRUU Hochzeitsplaner1 €

2.4 Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrages mit uns. Wir können jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Kunden, welche ausschließlich über die Webseite von KRUU Verträge mit KRUU abschließen, durch den Partner. Dafür erhält der Partner Provisionen.

3.2 Provisionspflichtige Vermittlungen entstehen ausschließlich dadurch, indem der Partner die Vermittlung wie folgt vornimmt: Der Partner sendet Traffic zu KRUU (Verwendung von Referrer-Tracking oder über URL-Parameter). Das Cookie wird beim Kunden gesetzt und läuft 90 Tage. Der erste Lead/Sale muss innerhalb dieser 90 Tage erfolgen. Im Anschluss ist die Zeit zwischen den Buchungen irrelevant.

3.3 Durch Registrierung und Vertragsabschluss richtet KRUU für den Partner ein Partnerkonto ein. Für den Zugang zum Partnerkonto bedarf es einer bei KRUU registrierten E-Mailadresse. Mittels dieses Partnerkontos erhält der Partner Zugriff auf das für ihn eingerichtete Partner-Dashboard (nachfolgend „Dashboard“). Über dieses Dashboard erhält der Partner Zugriff auf alle von ihm vermittelten Verträge und auf das ihm zustehende Provisionsguthaben.

3.4 Soweit KRUU während der Laufzeit des Vertrages den Zugang zum Dashboard und sonstigen Dienstleistungen von KRUU zur Verfügung stellt, so ist dadurch kein bestimmter Erfolg von KRUU geschuldet. Das Dienstleistungsangebot von KRUU wird permanent erweitert. Soweit zusätzliche Dienstleistungsangebote hinzukommen, erhält der Partner auch darauf Zugriff.

3.5 KRUU bietet als Teil der ihr obliegenden Dienstleistungspflichten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeit von KRUU und deren Provider eine mittlere Verfügbarkeit der Webseite von KRUU von 99,5 % im Jahr. KRUU ist in diesem Rahmen zur Abschaltung der Webseite und der Zugriffsmöglichkeiten insbesondere zum Dashboard zu Zwecken der Aktualisierung oder technischen Überprüfung und Wartung berechtigt. Der Partner willigt in alle, auch kurzfristigen und unangekündigten aus technischen Gründen erforderlichen und nützlichen Abschaltungen ein. KRUU verpflichtet sich im Gegenzug, solche Abschaltungen in der Regel nur zu Zeiten vorzunehmen, während der, der Abruf von Daten und die Zugriffsmöglichkeiten und Aktivitäten nur gering sind.

3.6 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich KRUU.

3.7 Für die vertragsgemäße Nutzung des Partnerprogramms, insbesondere zum Zugriff aus das Dashboard, benötigt der Partner einen herkömmlichen Webbrowser (Chrome, Firefox, Edge oder Safari). Im Übrigen benötigt jeder Partner einen Provider für eine Internetverbindung. Für Fehler oder Ausfallzeiten seines Internet-Providers ist ausschließlich jeder Partner verantwortlich.

4. Verantwortlichkeiten

4.1 Ausschließlich KRUU ist verantwortlich für den Inhalt der Webseite unter kruu.com und der dortigen Angebote. Soweit es zu einem Vertrag zwischen KRUU und einem vom Partner vermittelten Kunden kommt, ist ausschließlich KRUU für die Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich und verpflichtet.

4.2 Ausschließlich der Partner ist für den Inhalt seiner Webseite und/oder seines Social-Media-Auftritts und/oder Blogs und/oder Newsletter und für die dortigen Inhalte verantwortlich. Soweit die Vermittlung an KRUU über Banner, Anzeigen etc. oder durch Versendung von Newslettern erfolgt, so ist ausschließlich der Partner für deren Gestaltung nebst etwaiger Kennzeichnungs-, Hinweis- und Informationspflichten verantwortlich, bei Newslettern ist alleine der Partner dafür verantwortlich, dass eine wirksame Einwilligung des Newsletterempfängers vorliegt.

4.3 Sofern einer der Vertragsparteien von einem Dritten in Anspruch genommen wird, und der Anspruch des Dritten ist ausschließlich auf eine Verletzung der Verantwortungsbereiche einer der Parteien zurückzuführen, so stellt die Partei, deren Verantwortungsbereich betroffen ist, die jeweils andere Partei von Ansprüchen dieses Dritten frei.

5. Provisionen des Partners

5.1 Ein provisionspflichtiges Geschäft entsteht nur dann, wenn der Kunde, der an KRUU vermittelt wird, zuvor weder bei KRUU selbst noch über einen Dritten an KRUU vermittelt wurde. Dabei gilt das „First Cookie-Wins-Prinzip“: First-Cookie-Wins = Der erste Partner, der einen Kunden vermittelt hat, erhält alle Provisionen, für die durch den Kunden generierten Umsätze. Dem Partner bleibt es stets unbenommen, nachzuweisen, dass im Falle, dass KRUU ein provisionspflichtiges Geschäft ablehnt, weil der vermittelte Kunde zuvor selbst bei KRUU durch einen Dritten an KRUU vermittelt wurde, die Vermittlung zuerst über ihn stattgefunden hat.

5.2 Liegt ein provisionspflichtiges Geschäft gemäß Ziff. 1 vor, so entsteht der Provisionsanspruch des Partners mit Abschluss des Vertrages zwischen KRUU und dem vermittelten Kunden.

5.3 Die Höhe der jeweiligen Provision hängt vom Vertragsmodell ab.

5.4 Sofern der vom Partner vermittelte Kunde nach Abschluss des ersten Vertrages mit KRUU künftig weitere Verträge mit KRUU abschließt, so erhält der Partner während der Laufzeit dieses Vertrages auch dafür eine weitere Provision, falls dieser Kunden weitere Leistungen von KRUU in Anspruch nimmt. Einzelheiten dazu können in der untenstehenden Tabelle eingesehen werden.

LeadSale
KRUU Fotobox mieten1 €7%
KRUU DJs1 €7%
KRUU Fotografen1 €7%
KRUU Hochzeitsplaner1 €

5.5 Sofern es sich beim Partner um einen Verbraucher handelt, ist in der Provision die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Handelt es sich beim Partner um einen Unternehmer, so versteht sich die Provision zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, sofern Umsatzsteuer anfällt.

5.6 Die Höhe der dem Partner zustehenden Provisionen, die er durch Vermittlungen erhalten hat, kann der Partner im Dashboard einsehen. Dort ist sein Guthaben ausgewiesen. Dem Partner bleibt es stets unbenommen nachzuweisen, dass die Angaben zu seinem Guthaben und zu seinen vermittelten Provisionen im Dashboard unzutreffend sind. Ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, wenn ein Mindestguthabenbetrag erreicht ist. Einzelheiten zu der Höhe des Mindestguthabenbetrags und der Möglichkeiten der Auszahlung können im Partner-Dashboard eingesehen werden.

5.7 Jegliche Provisionsansprüche des Partners erlöschen mit Vertragsende.

6. Pflichten des Partners

6.1 Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links und Werbemittel von KRUU mit anderen Werbemedien zu verbinden und/oder Änderungen an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln oder Links vorzunehmen. Die von KRUU zur Verfügung gestellten Links oder Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke genutzt werden.

6.2 Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Webseiten selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von KRUU zu schaden. KRUU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Partner betriebenen Webseiten daraufhin zu überprüfen. Verboten sind dem Partner insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus,
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art,
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum Dritter,
  • Hetze gegen Personen oder Unternehmen,
  • persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, Verleumdungen, Ehrverletzungen und üble Nachreden von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder
  • sexuelle Belästigung von Nutzern und Dritten

darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Webseite des Partners selbst integriert sein, noch darf der Partner Werbemittel oder Links von KRUU in unmittelbarerer räumlicher Nähe solcher Inhalte platzieren und/oder auf die Webseite von KRUU verlinken.

6.3 Dem Partner ist jegliche Form des Missbrauchs der Werbemittel oder Links von KRUU untersagt, die nur dazu dienen, Provisionen für den Partner zu generieren.

6.4 Der Partner ist verpflichtet, seine Webseite, die von KRUU zur Verfügung gestellten Links oder Werbemittel enthält, mit den nach § 5 TMG erforderlichen Angaben in der vom Gesetz geforderten Art und Weise zu versehen.

6.5 Der Partner verpflichtet sich, Kenn- und Passwörter so aufzubewahren, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter darauf nicht möglich ist. Der Partner ist verpflichtet, seine Kenn- und Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern es sich beim Partner um einen Verbraucher handelt, steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:

7.1 Der Partner hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Partner uns:

KRUU GmbH
Bergrat-Bilfinger-Str. 5
74177 Bad Friedrichshall
Tel.: 07132-709 00-0
Fax: 07132-709 00-29
E-Mail: partner@kruu.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Schluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.2 Wenn der Partner diesen Vertrag widerruft, hat KRUU dem Auftraggeber alle Zahlungen, die KRUU von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei KRUU eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet KRUU dasselbe Zahlungsmittel, das der Partner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Partner wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Partner wegen der Rückzahlung ein Entgelt berechnet.

7.3 Hat der Partner verlangt, dass die Dienstleistungen von KRUU während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Partner KRUU einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Partner KRUU von der Ausübung des Widerrufs hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7.4 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistungen erst begonnen wurde, nachdem der Partei dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch KRUU verliert und KRUU die Dienstleistungen vollständig erbracht haben.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8.2 Jeder Partei bleibt es unbenommen, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Für KRUU liegt ein wichtiger Grund, der KRUU zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gravierender Verstoß des Partners gegen Ziff. 6.2 des Vertrages;
  • missbräuchliches Verhalten des Partners zum Zwecke der Generierung von Provisionen gemäß Ziff. 6.3 des Vertrages.

Statt einer Kündigung auszusprechen, ist KRUU auch berechtigt, in solchen Fällen den Partner für einen angemessene Zeitraum zu sperren. Während des Zeitraums der Sperre werden dem Partner keine Provisionen gutgeschrieben.

8.3 Jede Kündigung kann nur per E-Mail erfolgen. Verlangt der Partner die Löschung seines Partnerkontos, so liegt darin immer auch eine Kündigungserklärung durch den Partner.

8.4 Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von KRUU unverzüglich von seiner Webseite und von allen seinen Social-Media-Kanälen zu entfernen. Dies gilt auch für Websites oder andere Medien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

8.5 Mit Vertragsende erlöschen jegliche Ansprüche auf Provisionen des Partners. Sofern zum Zeitpunkt des Vertragsendes dessen Partnerkonto noch ein Guthaben aufweist, wird KRUU dieses an den Partner unabhängig von der Höhe des Guthabenbetrages innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Vertragsende auszahlen.

9. Sonstiges

9.1 Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

9.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Partner und KRUU gilt in Ergänzung zu diesen Bestimmungen deutsches Recht, insbesondere das Dienstvertragsrecht des BGB.

9.3 Mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz von KRUU vereinbart; KRUU ist jedoch berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen Klage zu erheben. Mit Partnern, die keine Kaufleute sind, wird der Geschäftssitz von KRUU nur dann als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.